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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Bauarbeiten am Hörnchenbergtunnel

3. Juni 2026Dokument 19/216 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ferdinand Weber
HörnchenbergtunnelBauarbeitenAutobahn A 62LöschwasserleitungVerkehrsbehinderung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die wiederholten Baumaßnahmen und Sperrungen am Hörnchenbergtunnel auf der A 62 bei Landstuhl. Nach einer Sanierung Ende 2024 (700.000 Euro Investition) gab es weitere Wartungsarbeiten im März und August 2025 sowie eine Großübung im April 2026. Seit Wochen ist erneut eine Fahrbahn in Fahrtrichtung Pirmasens gesperrt und das Tempo auf 60 km/h begrenzt, ohne dass offensichtliche Bauaktivität erkennbar ist. Die Autobahn GmbH soll angeblich an einer Löschwasserleitung arbeiten, hat aber keine Informationen zur Dauer der Maßnahme gegeben.

👥 Wer ist betroffen?

Verkehrsteilnehmer und Pendler in der Region (Fahrtrichtung Pirmasens); Landstuhl und Umgebung; Kommunale Behörden (Verbandsgemeinde Landstuhl, Katastrophenschutz); Autobahn GmbH des Bundes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt drei Fragen: (1) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die mögliche Dauer der aktuellen Baumaßnahme vor? (2) Liegen Erkenntnisse vor, ob die routinemäßigen Wartungsarbeiten am Hörnchenbergtunnel häufiger stattfinden als in anderen Tunneln? (3) Steht die von der Autobahn GmbH organisierte Großübung im April 2026 in Zusammenhang mit der beschädigten Löschwasserleitung?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit Verweis auf Zuständigkeitsabgrenzungen: Zu den Fragen 1 und 2 erklärt sie, dass seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr die Länder, sondern die Autobahn GmbH des Bundes für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und Verwaltung der Autobahnen (einschließlich des Hörnchenbergtunnels) zuständig ist. Daher können keine Erkenntnisse zur Dauer oder Häufigkeit geliefert werden. Zu Frage 3 verweist die Regierung auf das Landesgesetz über Brandschutz und Katastrophenschutz (LBKG), wonach Gemeinden und Landkreise für Brandschutz und Katastrophenschutz verantwortlich sind und diese als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung erfüllen. Das Land verfügt dort nur über Rechtsaufsicht. Eine sachliche Beantwortung der Fragen findet nicht statt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/216, Wahlperiode 19, eingereicht 3. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.