❓ Haltung der Landesregierung zur Führerscheinreform
📋 Worum geht es?
Die geplante Führerscheinreform ab 2027 zielt darauf ab, den Erwerb des Pkw-Führerscheins "günstiger, digitaler und flexibler" zu gestalten. Maßnahmen sind unter anderem der Wegfall der Pflicht zu Präsenzunterricht (Online-Alternativen möglich), Übungsfahrten nur in Begleitung nahestehender Personen nach bestandener theoretischer Prüfung (sogenannte "Experimentierklausel"), sowie Reduzierung von Sonderfahrten (Nacht-, Autobahn-, Überland-) und Gesamtfahrstunden. Fahrschulen sollen durch Wegfall von Dokumentationspflichten und fehlende Verpflichtung zu festen Räumlichkeiten entlastet werden. Der Ministerpräsident äußerte sich dazu allgemein, dass Maßnahmen getroffen würden, um den Führerschein für junge Menschen günstiger zu machen.
👥 Wer ist betroffen?
Junge Menschen in Rheinland-Pfalz, die einen Pkw-Führerschein erwerben möchten; Fahrschulen im Land; Verkehrsteilnehmer durch mögliche Sicherheitsauswirkungen
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete stellt sieben Fragen: (1) Trägt die Landesregierung die Bundesreform mit? (2) Plant sie zusätzliche Maßnahmen zur Kostensenkung? (3) Wie definiert sie "junge Menschen"? (4) Wie ist dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar? (5) Wie lässt sich Ausbildungsverkürzung bei bereits hohen Durchfallquoten rechtfertigen? (6) Welche Sicherheitsfolgen entstehen durch weniger praktische Erfahrung? (7) Gibt es alternative Wege zur Verbilligung, etwa durch Reduzierung staatlicher Abgaben?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Zur Dokumentation werden aktuelle TÜV-Daten genannt: Durchfallquote theoretische Prüfung 44%, praktische Prüfung 37%.