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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/219

25. Juni 2026Dokument 19/219 · WP 19Rheinland-Pfalz
Eugen Ziegler, Jürgen Wiedenhöfer
MuslimbruderschaftPersonenpotenzialFluktuationVerfassungsschutzRekrutierung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Entwicklung und Fluktuation des Personenpotenzials der Muslimbruderschaft in Rheinland-Pfalz. Während die Verfassungsschutzberichte des Landes über mehrere Jahre ein konstantes Gesamtpersonenpotenzial ausweisen, möchten die Fragesteller wissen, welche personellen Veränderungen sich dahinter verbergen. Besonderes Interesse gilt Zu- und Abgängen, Altersstruktur sowie Rekrutierungs- und Mobilisierungstendenzen innerhalb dieser Szene.

👥 Wer ist betroffen?

Adressatin ist die Landesregierung Rheinland-Pfalz und ihre Verfassungsschutzbehörden. Betroffen sind die im Spektrum der Muslimbruderschaft erfassten Personen sowie die Bevölkerung Rheinland-Pfalz im Kontext von Sicherheitsfragen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Abgeordneten stellen sieben konkrete Fragen: (1) Anzahl neu erfasster Personen pro Jahr 2020-2025, (2) Anzahl der Personen, die jährlich aus dem Spektrum herausgefallen sind, (3) Gründe für die Herausnahme nach Jahr, (4) Wie viele der aktuellen erfassten Personen waren bereits 2020 registriert, (5) Aufschlüsselung nach Nationalitäten und Doppelstaatsangehörigkeiten, (6) Welche Altersgruppen stellen die meisten Neuzugänge, (7) Erkenntnisse über Rekrutierungs- oder Mobilisierungsaktivitäten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragen fordern systematische Daten und Statistiken vom Verfassungsschutz an, einschließlich jährlicher Aufschlüsselungen von Zugängen und Abgängen, demographischen Daten und Informationen über Rekrutierungsmuster im Zeitraum 2020-2025.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/219, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.