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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Sanierung und Wiederanstau des Wiesensees im Westerwald – Zeitlicher Ablauf und Rolle der Landesbehörden

3. Juni 2026Dokument 19/224 · WP 19Rheinland-Pfalz
Bailey Wollenweber
WiesenseeStauanlageMönchbauwerkSanierungWesterwald

📋 Worum geht es?

Der Wiesensee im Westerwald ist ein wichtiges touristisches Naherholungsgebiet und wirtschaftlicher Anziehungspunkt für die Region. Nach Feststellung erheblicher Mängel am Mönchbauwerk wurde der See 2022 vollständig abgelassen. Die Kleine Anfrage behandelt die Verzögerungen bei der Sanierung des Mönchbauwerks: Mängel wurden bereits 2014 erkannt, die Sanierung sollte ursprünglich 2016 stattfinden, die Genehmigungsplanung wurde aber erst 2022 umgesetzt. Die Anfrage fragt nach den Gründen für diese Verzögerungen, der Rolle der Landesbehörden und dem aktuellen Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme.

👥 Wer ist betroffen?

Verbandsgemeinde Westerburg (Betreiberin der Stauanlage), Tourismusbranche und Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe der Westerwald-Region, Bürger und Besucher als Nutzer des Naherholungsgebiets, Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als zuständige Aufsichtsbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Gründe für die Verzögerung der Genehmigungsplanung von 2014 bis 2022; (2) Aufsichtsbehördliches Hinwirken der SGD Nord auf die Umsetzung im Zeitraum 2014-2022; (3) Warum keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen vor 2022 eingeleitet wurden; (4) Bindender Zeitplan für die Wiederherstellung und Wiederinbetriebnahme; (5) Maßnahmen zur Beschleunigung seit der Trockenlegung; (6) Erforderliche Genehmigungen und Sanierungsmaßnahmen mit Zeitplan; (7) Kosten für die Sanierung aufgeschlüsselt nach Kostenträgern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium antwortet wie folgt: Von 2014 bis 2020 wurden mehrfache Aufforderungen an die Verbandsgemeinde Westerburg gestellt. Im September 2020 fand eine Stauanlagenschau statt und es wurde eine Zeitschiene abgestimmt. Die Materialprüfung der Hochwasserentlastung führte 2022 zur notwendigen Trockenlegung des Sees. Ende 2022 wurde der Bescheid zum Neubau des Mönchbauwerks erteilt. Am 25. Februar 2026 wurde der Bescheid zum Neubau der Hochwasserentlastung übergeben. Ein verbindlicher Zeitplan liegt der Landesregierung nicht vor. Die Verbandsgemeinde Westerburg ist Eigentümerin und Betreiberin und trägt die Unterhaltungspflicht. Die Landesregierung hat keine Kostenübersicht und verweist auf die kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 89a der Landverfassung Rheinland-Pfalz.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/224, Wahlperiode 19, eingereicht 3. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.