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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/227

5. Juni 2026Dokument 19/227 · WP 19Rheinland-Pfalz
Frank Senger
SanierungsstauKommunale InfrastrukturInvestitionsrückstandKommunalfinanzenSelbstverwaltung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Sanierungsstau an kommunaler Infrastruktur in Rheinland-Pfalz. Hintergrund ist eine KfW-Studie (Kommunalpanel 2025), die bundesweit einen Investitionsrückstand von über 215 Milliarden Euro ermittelt hat. Kommunale Infrastrukturen wie Versorgungsleitungen, Straßen, Schulgebäude und Einrichtungen des Brand- und Katastrophenschutzes sind vielerorts marode. Die Anfrage zielt darauf ab zu klären, welche Erkenntnisse die Landesregierung über diese Rückstände hat, wie diese erfasst werden und welche Auswirkungen hohe Sozialausgaben auf die Investitionsfähigkeit der Kommunen haben.

👥 Wer ist betroffen?

Kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz (kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise); Bürgerinnen und Bürger des Landes, die auf funktionierende Infrastrukturen angewiesen sind; kommunale Einrichtungen wie Schulen, Verwaltungsgebäude, Versorgungsleitungen und Einrichtungen des Brand- und Katastrophenschutzes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt folgende Fragen: (1) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Größenordnung und Art der sanierungsbedürftigen Infrastruktur? (2) Plant die Landesregierung, den Sanierungsstau und Investitionsrückstand systematisch zu erfassen? (3) Falls ja: In welchem Zeitraum soll dies geschehen? (4) Falls nein: Warum nicht? (5) Wie haben sich die jährlichen realen Investitionsausgaben der rheinland-pfälzischen Kommunen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaftsgruppen? (6) Welche Auswirkungen haben hohe ungedeckte Sozialausgaben, insbesondere infolge der Zuwanderung seit 2015, auf die kommunale Investitionsfähigkeit?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie nicht über systematische Informationen zum Sanierungsstau verfügt, da die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig über Investitionsbedarfe entscheiden. Eine systematische Erfassung ist nicht beabsichtigt, da sie hohen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Das KfW-Kommunalpanel wird als nicht belastbar erachtet, da es nur einen wahrgenommenen Investitionsstau abfragte. Allerdings zeigen andere Quellen: Der Rechnungshof stellte fest, dass sich der Trend steigender kommunaler Investitionsausgaben seit 2016 auch 2024 fortgesetzt hat. Rheinland-Pfalz belegte 2022 bei den Investitionsausgaben je Einwohner Rang 2 unter den Flächenländern. Die Sachinvestitionen der Kommunen sind deutlich gestiegen: von insgesamt 1.609 Millionen Euro (2021) auf 2.266 Millionen Euro (2025), ein Anstieg um etwa 41%. Dabei stiegen die Investitionen kreisfreier Städte besonders stark von 361 Millionen Euro auf 644 Millionen Euro (+78%). Zur Frage nach Auswirkungen von Sozialausgaben antwortet die Regierung, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden sind und die Aufteilung auf verschiedene Aufgaben durch die kommunalen Räte und Kreistage entschieden wird, weshalb keine belastbaren Aussagen möglich sind.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/227, Wahlperiode 19, eingereicht 5. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.