❓ SGD Nord untersagt Sprudelbetrieben weitere Wasserentnahmen aus Nationalpark Hunsrück-Hochwald – Nachfrage
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Ablehnung von Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnisse durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) für Sprudelbetriebe, die Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen möchten. Die Landesregierung hatte in vorherigen Antworten erklärt, dass die Anträge wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnt wurden. Gleichzeitig räumte sie ein, dass wichtige naturschutzfachliche und hydrogeologische Erkenntnisse erst im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfung gewonnen werden könnten. Zudem gab die Landesregierung Verstöße gegen wasserrechtliche Auflagen und Verzögerungen bei Berichtspflichten zu.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Sprudelbetriebe, die Wasserentnahmen beantragen; der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und seine Ökosysteme; Grundwasserstände, Quellen und Oberflächengewässer in der Region; sowie die zuständigen Behörden SGD Nord und die Landesregierung Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller stellen sieben Fragen: (1) Welche konkreten Antragsunterlagen fehlten den Antragstellern? (2) Zu welchen Zeitpunkten wurden die Antragsteller zur Nachreichung aufgefordert? (3) Welche fachlichen und rechtlichen Gründe gab es neben unvollständigen Unterlagen für die Ablehnungsentscheidung? (4) Welche Vorprüfungen, fachlichen Stellungnahmen und ministeriellen Weisungen wurden erteilt? (5) Wie wurden Berichtspflichten und Messauflagen durch die Behörden geprüft? (6) In welchen tatsächlichen Abständen wurde die Gewässerüberwachung durchgeführt? (7) Welche naturschutz- oder hydrogeologischen Erkenntnisse liegen der Landesregierung bereits vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument referenziert jedoch auf frühere Antworten der Landesregierung zu den Drucksachen 19/212 und 19/213, in denen diese folgende Punkte dargelegt hat: Die Anträge wurden wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnt; naturschutzfachliche und hydrogeologische Erkenntnisse konnten erst im Rahmen der nicht abgeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfung gewonnen werden; es gab Verstöße gegen wasserrechtliche Auflagen; und es gab Verzögerungen bei Berichtspflichten.