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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Lebenslange Freiheitsstrafen in Rheinland-Pfalz – Zahlen, Entlassungen und Sterbefälle

8. Juni 2026Dokument 19/238 · WP 19Rheinland-Pfalz
Natalie Cramme-Hill
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📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Situation von Gefangenen, die in Rheinland-Pfalz zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Hintergrund ist ein Bericht der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) von 2024, der zeigt, dass 104 Personen in Rheinland-Pfalz eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen und dass diese Gefangenen durchschnittlich 19,3 Jahre in Haft verbringen. Der Fragesteller interessiert sich besonders dafür, ob entlassene Gefangene in den Monaten oder Jahren nach ihrer Entlassung versterben und ob der KrimZ-Bericht die gesundheitliche Situation der Gefangenen ausreichend berücksichtigt.

👥 Wer ist betroffen?

Gefangene mit lebenslangen Freiheitsstrafen; Justizministerium und Vollzugsverwaltung Rheinland-Pfalz; Familien der Gefangenen; Gesetzgeber und Justizpolitik des Bundeslandes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt fünf Fragekomplexe: (1) Wie viele Personen verbüßen eine lebenslange Freiheitsstrafe (für die Jahre 2021–2025)? (2) Wie viele wurden entlassen und aus welchen Gründen (2021–2025)? (3) Wie viele der 2021/2022 entlassenen Gefangenen starben im Folgejahr? (4) In welchem Zeitraum nach Entlassung kam es zum Todesfall? (5) Wie viele Gefangenen mit lebenslanger Freiheitsstrafe starben während des Vollzugs (2021–2025)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium der Justiz antwortet mit folgenden konkreten Daten: Die Anzahl der Gefangenen mit lebenslanger Freiheitsstrafe ist gestiegen: 2021: 101 Personen; 2022: 102; 2023: 102; 2024: 109; 2025: 111 Personen. Bei den Entlassungen gemäß § 57a StGB (Aussetzung der Reststrafe) zeigt sich: 2021: 1 Person; 2022: 4 Personen; 2023: 2 Personen; 2024: 1 Person; 2025: 2 Personen. Zusätzlich wurden Gefangene gemäß § 456a StPO entlassen (2023: 1 Person; 2024: 2 Personen; 2025: 1 Person). Zu den Fragen nach dem Schicksal entlassener Gefangener (Fragen 3 und 4) antwortet das Ministerium, dass keine Daten vorliegen, da die Zuständigkeit des Justizvollzugs nach der Entlassung endet. Zu Todesfällen während des Vollzugs gibt das Ministerium an: 2022: 1 Gefangener (natürlicher Tod); 2023: 2 Gefangene (natürliche Tode); 2025: 2 Gefangene (natürliche Tode). Für 2021 und 2024 werden keine Todesfälle berichtet.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/238, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.