❓ Haushaltssicherungsrücklage des Landes Rheinland-Pfalz: Bestand, Bewegungen und Perspektiven
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Haushaltssicherungsrücklage des Landes Rheinland-Pfalz, eine milliardenschwere Reserve zur Bewältigung unerwarteter finanzieller Herausforderungen. Der Landesrechnungshof hatte zuvor Bedenken geäußert, dass Rücklagenzuführungen sorgsam gegen die Rückzahlung von Schulden abgewogen werden sollten. Die Fragesteller der AfD-Fraktion wollen Transparenz über die Verwaltung dieser Mittel erlangen.
👥 Wer ist betroffen?
Das Land Rheinland-Pfalz (Landesregierung und Finanzministerium), der Landtag als Legislativorgan, indirekt alle Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler und Interessenvertreter des öffentlichen Gemeinwohls.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller stellen sieben konkrete Fragen: (1) Stand der Rücklage zum 31. Dezember 2024 und 2025; (2) aktueller Stand; (3) Zu- und Abflüsse 2024 bis dato (aufgeschlüsselt nach Jahren); (4) geplante Zu- und Abflüsse 2026; (5) Pläne zur Fortführung der Rücklage; (6) Einbeziehung der Rechnungshofkritik in die Rücklagenverwaltung; (7) rechnerische Zinsersparnisse bei vollständiger Verwendung zur Kredittilgung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit folgenden Zahlen: Zuführung 2024: 300 Millionen Euro. Bestand zum 31.12.2024: 3.887,5 Milliarden Euro. Entnahme 2025: 465 Millionen Euro. Bestand zum 31.12.2025: 3.422,5 Milliarden Euro. Geplante Entnahme 2026: 350 Millionen Euro. Aktueller Stand (Stichtag): 3.422,5 Milliarden Euro (da 2026 bislang keine Rücklagenbewegungen stattgefunden haben). Die Landesregierung plant die Fortführung der Rücklage als Vorsorge gegen unerwartete Herausforderungen. Zu Zinsersparnissen: Die Rücklage ist nicht mit liquiden Mitteln hinterlegt, sondern wird für die allgemeine Liquiditätsverwaltung und Ausgabendeckung verwendet. Daher entstünden keine zusätzlichen Zinsersparnisse durch vollständige Tilgung. Die Mittel helfen vielmehr, die Kreditaufnahmen zu verringern.