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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Besteuerung im Rotlichtgewerbe und Düsseldorfer Verfahren

1. Juli 2026Dokument 19/244 · WP 19Rheinland-Pfalz
Martin Kallweitt
BesteuerungRotlichtgewerbeDüsseldorfer VerfahrenPauschalsteuernSteuerkontrolle

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Besteuerung des Rotlichtgewerbes in Rheinland-Pfalz. Der Fragesteller weist darauf hin, dass das Rotlichtgewerbe erfahrungsgemäß anfällig für Steuerbetrug ist, da sowohl Betreiber von Prostitutionsbetrieben als auch Sexarbeiter erhebliche steuerpflichtige Einnahmen generieren. Zur Vereinfachung der Besteuerung wird häufig das sogenannte "Düsseldorfer Verfahren" angewendet, ein vereinfachtes Steuerverfahren mit Pauschalsteuern statt detaillierter Einnahmeerklärungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betreiber von Prostitutionsbetrieben in Rheinland-Pfalz, Sexarbeiter (insbesondere Wohnungsprostitute), Finanzämter der Länder, Landesregierung

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sieben Fragen: (1) Höhe der vereinnahmten Pauschalsteuern aus dem Düsseldorfer Verfahren für 2023, 2024 und 2025, aufgeschlüsselt nach Finanzämtern; (2) Berechtigung zur Teilnahme am Verfahren; (3) Möglichkeit der Teilnahme für einzelne Wohnungsprostitute; (4) Sicherstellung ordnungsgemäßer Besteuerung; (5) Anzahl der Steuerstrafverfahren 2023-2025 gegen Personen aus dem Rotlichtbereich; (6) Höhe der festgesetzten Steuern und Mehrsteuern in diesen Verfahren; (7) Form des geplanten KI-Einsatzes bei der Kontrolle von Rotlichtbetrieben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage ohne die Antwort der Landesregierung. Die Antwort liegt noch nicht vor.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/244, Wahlperiode 19, eingereicht 1. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.