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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Nachfrage zu Förderung der Broschüre 'Rechtes Rheinhessen'

2. Juli 2026Dokument 19/253 · WP 19Rheinland-Pfalz
Damian Lohr
BroschürenförderungTransparenzÖffentliche MittelVerwendungsnachweisRheinhessen

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage ist eine Nachfrage zur staatlichen Förderung der Broschüre 'Rechtes Rheinhessen'. Der Abgeordnete bezieht sich auf eine frühere Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/12618 vom 25. Juli 2025), in der mitgeteilt wurde, dass die genaue Förderhöhe erst nach Eingang des Verwendungsnachweises zum 30. Juni 2026 festgestellt werden könne. Da dieser Termin verstrichen ist, fordert der Abgeordnete nun detaillierte Informationen zur tatsächlichen Förderung dieser Publikation durch das Land Rheinland-Pfalz.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die Autorinnen und Autoren der Broschüre, die Fotografinnen und Fotografen der Bildbeiträge, sowie die Öffentlichkeit als Nutzerin von Steuergeldern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt fünf konkrete Fragen: (1) Höhe der Landesförderung nach direkten und indirekten Förderungen aufgeschlüsselt; (2) Weitere öffentliche Förderungen (z.B. durch den Bund) mit Art und Höhe; (3) Gesamtkosten der Publikation laut Förderantrag; (4) Höhe der Entlohnung für Autorinnen und Autoren nach Beitrag und Person; (5) Höhe der Entlohnung für Fotografinnen und Fotografen nach Bildbeitrag und Person.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Abgeordnete verweist darauf, dass der Verwendungsnachweis, der zum 30. Juni 2026 fällig war, nun vorliegen müsste, um die angekündigten Informationen zur genauen Förderhöhe bereitstellen zu können.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/253, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.