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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/254

11. Juni 2026Dokument 19/254 · WP 19Rheinland-Pfalz
Michael Büge, Jürgen Klein
BrauchtumsfahrtenVerkehrsregelnAgrotourismusWeintourismusRechtssicherheit

📋 Worum geht es?

Das Dokument befasst sich mit der rechtlichen Regelung von Brauchtumsfahrten in Rheinland-Pfalz, insbesondere mit Feld- und Weinbergfahrten im Agro- und Weintourismus. Ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau aus dem Jahr 2018 (Ampel-Koalition) regelt diese Fahrten und unterscheidet zwischen privilegiertem Brauchtum und gewerblichen Fahrten. Die AfD-Fraktion kritisiert diesen Erlass als unnötig überreguliert und weist auf einen rechtlichen Graubereich hin. Die CDU hatte im Wahlprogramm 2026 versprochen, den Erlass vollständig aufzuheben, sagt aber im Koalitionsvertrag nur eine Überprüfung zu.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Gruppen sind Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz, die Brauchtumsfahrten durchführen, Tourismusunternehmen im Agrar- und Weinsektor, Behörden, die über die Genehmigung entscheiden, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, sowie Bürger und Touristen, die an diesen Fahrten teilnehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion stellt sieben Fragen: (1) Zeitraum und Fristfor die Überprüfung des Erlasses, (2) Welche konkreten Inhalte werden überprüft, (3) Warum wird der Erlass nicht sofort und vollständig aufgehoben wie im CDU-Wahlprogramm versprochen, (4) Teilt die Landesregierung die Aussage der CDU von der Überregulierung, (5) Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Gewinnerzielung im Vordergrund steht, (6) Wie viele behördliche Überprüfungen und Gerichtsverfahren gab es seit 2021, (7) Welche negativen Auswirkungen hatte der Erlass auf Agro- und Weintourismus in den letzten fünf Jahren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet wie folgt: Zu den Fragen 1-4 wird ausweichend mitgeteilt, dass der Erlass einen Überblick bundesweit gültiger Regelungen gibt und die bundesrechtlichen Vorschriften sehr komplex sind. Eine umfassende Prüfung durch die betroffenen Ressorts ist notwendig, aber es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wann diese abgeschlossen sein wird. Zu Frage 5: Brauchtumsfahrten sind privilegiertes Brauchtum, wenn sie von örtlich ansässigen Landwirten oder Winzern mit eigenem Fuhrpark durchgeführt werden und der Zweck rein touristisch oder informativ ist (keine Gewinnorientierung). Eine Fahrt ist gewerblich, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und als touristisches oder gastronomisches Erlebnis im Vordergrund steht. Zu Frage 6: Seit 2021 gab es nur im Jahr 2025 ein Eilverfahren in der ersten Instanz; gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde eine Beschwerde zum OVG eingelegt. Konkrete Zahlen behördlicher Überprüfungen werden nicht genannt. Zu Frage 7: Der Landesregierung sind keine negativen Auswirkungen auf den Agro- und Weintourismus bekannt. Die Landesregierung kündigt an, dass eine Überprüfung des Erlasses stattfinden wird.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/254, Wahlperiode 19, eingereicht 11. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.