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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Ersatzzahlungen und Realkompensation beim Bau von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz

20. Mai 2026Dokument 19/255 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
WindkraftausbauErsatzzahlungenNaturschutzKompensationsmaßnahmenLandschaftspflege

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den Mechanismen der finanziellen und naturschutzrechtlichen Ausgleichung bei Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz. Im Hintergrund steht die Frage, ob die vom Bundesrecht vorgesehenen Ersatzzahlungen (für nicht ausgleichbare Natureingriffe) tatsächlich transparent, nachvollziehbar und wirksam für Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Der Fragesteller bezieht sich dabei auf Angaben aus einer früheren Regierungsantwort (Drucksache 18/6339) und stellt sieben konkrete Fragen zur Handhabung dieser Mittel.

👥 Wer ist betroffen?

Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (Verwaltung der Ersatzzahlungen); untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte; Windkraftbetreiber; Naturschutzorganisationen; betroffene Naturräume in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sieben Fragen zur Transparenz der Mittelverwendung: (1) Höhe der Ersatzzahlungen seit 2023 mit Aufschlüsselung nach Jahren und Landkreisen; (2) aktueller nicht verausgabter Bestand; (3) tatsächlich verausgabte Beträge für Naturschutz seit 2021; (4) Verteilung nach Naturräumen; (5) Fälle, wo Ersatzzahlungen nicht innerhalb der gesetzlichen Dreijahresfrist verwendet wurden; (6) Ermäßigungen oder Reduktionen von Ersatzzahlungen; (7) Windkraftvorhaben mit Realkompensation statt Ersatzzahlungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet mit folgenden konkreten Daten: (1) Seit 1.1.2023 bis 26.5.2026 wurden 12.462.708,97 € Ersatzzahlungen aus Windenergievorhaben eingegangen. (2) Der nicht verausgabte Bestand beträgt 28,3 Mio. € (15,9 Mio. € mit noch laufender Dreijahresfrist, 12,4 Mio. € darüber hinaus). (3) Mittel werden ausschließlich für Naturschutz und Landschaftspflege verwendet; in Projekten aus 2021-2023 wurden bereits über 50% verausgabt. (4) Verteilung auf 11 Naturräume, höchste Beträge im Hunsrück (4,9 Mio. €) und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (2,9 Mio. €). (5) Von 121 festgesetzten Ersatzzahlungen mit Dreijahresfrist wurden nur 16 Projekte umgesetzt; Grund: Personalmangel bei Naturschutzbehörden. (6) 333 Windenergievorhaben wurden 2021-2026 gemeldet; Nachlässe in Höhe von 3,2 Mio. € gewährt; vollständige Differenzierung zwischen Repowering und anderen Anlagen nicht möglich aufgrund früherer Berechnungsfehler (laut Landesrechnungshof 2025). (7) Mit der Landeskompensationsverordnung 2018 ist Realkompensation für Landschaftsbild-Eingriffe nicht mehr zulässig; Abweichungen sind nicht bekannt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/255, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.