❓ Drucksache 19/257
📋 Worum geht es?
Das neue Landesjagdgesetz tritt am 1. April 2027 in Kraft und enthält zahlreiche Verweise auf eine noch zu erstellende Landesjagdverordnung, die wesentlich für die praktische Ausgestaltung der künftigen Jagdpraxis in Rheinland-Pfalz ist. Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem geplanten Erstellungsprozess dieser Verordnung, insbesondere mit dem Fortgang der vorgesehenen Fachworkshops und der Abstimmung mit beteiligten Verbänden, Behörden und Institutionen.
👥 Wer ist betroffen?
Die Jägerschaft und ihre Verbände, Naturschutz- und Umweltinstitutionen, staatliche Behörden, und Bürger, deren Jagdausübung und Jagdpraxis von der neuen Verordnung geregelt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fordert Auskunft über: (1) den Stand der fachlichen Abstimmung zu Regelungsbereichen; (2) Zwischenergebnisse und Beschlussstände der Arbeitsgruppen; (3) die Besetzung und Zusammensetzung der beteiligten Arbeitsgruppen; (4) die Einhaltung der Finalisierungsfrist bis Mai 2026; (5) unterschiedliche Positionen zwischen beteiligten Akteuren und deren aktuellen Status; (6) Kritikpunkte der Jägerschaft am Verfahren; (7) den konkreten Zeitplan für Fertigstellung und Veröffentlichung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die geplanten Fachworkshops wurden abgesagt und der Prozess gestoppt. Die ursprüngliche Landesregierung hatte Workshops für das Frühjahr 2026 geplant, stoppte diese aber nach Kritik mehrerer Verbände am Zeitplan (Nähe zu Landtagswahlen am 22. März 2026 und Regierungsbildung bis 18. Mai 2026). Die neue Landesregierung antwortet: (1) Es hat keine fachliche Abstimmung stattgefunden; es gibt noch keine abgestimmten Regelungsbereiche. (2–4) Es fanden keine Fachworkshops statt; es liegen keine Zwischenergebnisse vor. (5–6) Eine Verbändebeteiligung wurde noch nicht durchgeführt. (7) Ziel ist die rechtzeitige Erstellung der Verordnung, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Landesjagdgesetzes am 1. April 2027.