❓ Drucksache 19/258
📋 Worum geht es?
Es geht um eine geplante Windenergieanlage (WEA) im Hunsrückgebiet zwischen Thörlingen und Gondershausen in Rheinland-Pfalz. Medienberichte haben Bedenken gegenüber dieser Anlage ausgelöst, die eine Gesamthöhe von etwa 286,5 Metern erreichen könnte. Betroffen wären insbesondere die Schulheiser Mühle, das Baybachtal mit seiner Natur- und Erholungslandschaft sowie das FFH-Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) Baybachtal. Befürchtete Auswirkungen sind Lärmbelastung, Schattenwurf, optische Beeinträchtigung, Schäden für Natur und Landschaft sowie negative Folgen für den Tourismus.
👥 Wer ist betroffen?
Ortschaften Thörlingen und Gondershausen, Schulheiser Mühle, FFH-Schutzgebiet Baybachtal, Natur- und Erholungslandschaft, Tourismus in der Region, windkraftsensible Vogelarten (Rotmilan, Schwarzstorch), Bürger und Ortsgemeinden der betroffenen Gebiete
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete stellt sieben Fragen: (1) Planungs- und Verfahrensstand der WEA, (2) Flächen für Windenergienutzung und isolierte Positivplanung, (3) Abstände zur Schulheiser Mühle und zum FFH-Gebiet, (4) erforderliche Naturschutz- und FFH-Prüfungen, (5) Erkenntnisse zu windkraftsensiblen Vogelarten, (6) Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholungsfunktion, (7) geplante Beteiligung der Ortsgemeinden und Bürger
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium antwortet mit folgenden Erkenntnissen: (1) Bislang wurde kein Genehmigungsantrag gestellt. Der Verbandsgemeinderat arbeitet an der 11. Änderung des Flächennutzungsplans; das Verfahren ist nicht abgeschlossen. (2) Der regionale Raumordnungsplan sieht derzeit kein Vorranggebiet Windenergie vor. Die Flächennutzungsplanänderung wird als isolierte Positivplanung in zwei Teile aufgeteilt (Teil A: Potenzialflächen Thörlingen, Teil B: Potenzialflächen Gondershausen). (3) Keine Angaben möglich, da kein Genehmigungsantrag vorliegt. (4) Erforderliche Prüfungen können erst bei einem konkreten Vorhaben beurteilt werden. (5) Im Baybachtal sind Rotmilan und Schwarzstorch bekannt; weitere Untersuchungen erfolgen im Genehmigungsverfahren. (6) WEA beeinflussen Landschaftsbild und Erholungsfunktion individuell unterschiedlich und werden im Genehmigungsverfahren geprüft. (7) Bürgerbeteiligung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens ab; derzeit liegen keine Informationen vor.