❓ Drucksache 19/263
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage richtet sich auf zwei zentrale Verkehrsprojekte in der Region Rheinhessen: die geplante Untertunnelung der Bundesstraße B9 bei Nierstein und eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über den Rhein zwischen Mainz und Worms. Die AfD hinterfragt, welchen Stellenwert die Landesregierung diesen Infrastrukturvorhaben bei der Vorbereitung des zukünftigen Bundesverkehrs- und Mobilitätsplans 2040 (BVMP 2040) beimisst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Region Rheinhessen, die Kommunen Nierstein, Mainz und Worms, Verkehrsteilnehmer und Pendler in der betroffenen Region sowie Anwohner der geplanten Infrastrukturmaßnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Planungsstand der B9-Untertunnelung bei Nierstein, (2) wird die Landesregierung die B9-Untertunnelung weiterhin als prioritäres Projekt gegenüber dem Bund vertreten, (3) welche Maßnahmen zur Beschleunigung der B9-Untertunnelung, (4) Bewertung der Auswirkungen einer zusätzlichen Rheinquerung auf die Verkehrssituation, (5) welche Untersuchungen und Vorarbeiten liegen zu einer Rheinquerung vor, (6) plant die Landesregierung Gespräche über die Rheinquerung, (7) setzt sich die Landesregierung für die Aufnahme einer Rheinquerung in den neuen Plan ein.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung: Zur B9-Untertunnelung bei Nierstein wird derzeit die Entwurfsplanung erstellt. Das Projekt ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft, die verkehrliche Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sind nachgewiesen, und die Landesregierung wird diese Maßnahme weiterhin konstruktiv begleiten. Das Projekt unterliegt bundesgesetzlichen Genehmigungsverfahren; die Landesregierung unterstützt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Bundesregierung zur Effizienzsteigerung dieser Verfahren. Zur zusätzlichen Rheinquerung zwischen Mainz und Worms: Es liegen keine aktuellen Untersuchungen oder Unterlagen vor, sodass keine fundierten Aussagen möglich sind. Momentan ist keine Gesprächsinitiative geplant. Grund: Die Bundesregierung plant derzeit keine Aufstellung eines BVMP 2040, sondern hält am bestehenden Bundesverkehrswegeplan 2030 fest.