❓ Drucksache 19/268
📋 Worum geht es?
Das Dokument beantwortet eine Kleine Anfrage zum Phänomen der Kündigungen und des Berufsausstiegs von Lehrkräften in Rheinland-Pfalz. Die Anfrage wurde vor dem Hintergrund bundesweiter Berichte über die Überlastung von Lehrkräften und strukturelle Schulprobleme gestellt. Das Ministerium für Bildung antwortet mit detaillierten Daten aus dem Personalverwaltungsprogramm der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu Kündigungen, Versetzungen, Altersstruktur, Krankmeldungen und psychischer Belastung von Lehrkräften.
👥 Wer ist betroffen?
Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz (verbeamtet und tarifbeschäftigt), Schulleitungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, Schulpsychologischer Dienst, Schulen aller Schularten (Grundschulen, Förderschulen, Realschulen Plus, berufsbildende Schulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Anzahl der Kündigungen verbeamteter und angestellter Lehrkräfte 2025, (2) Verteilung auf Landkreise und Schulen, (3) Altersstruktur der ausgeschiedenen Lehrkräfte, (4) Zusammenhang mit Versetzungen/Abordnungen, (5) betroffene Schulformen, (6) Lehrkräfte mit Krankmeldungen über drei Monate, (7) Lehrkräfte mit psychischen Belastungen beim Schulpsychologischen Dienst.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die regierungsamtliche Antwort mit konkreten Daten: 87 Lehrkräfte schieden 2025 aus dem Schuldienst aus. Altersverteilung: bis 30 Jahre (3), 31-40 Jahre (29), 41-50 Jahre (19), 51-60 Jahre (15), 61-66 Jahre (21). Schularten: Grundschulen (24), Gymnasien (23), Realschulen Plus (17), berufsbildende Schulen (7), Integrierte Gesamtschulen (10), Förderschulen (6). Nur 2 Lehrkräfte verließen den Schuldienst im Zusammenhang mit Versetzung/Abordnung. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte waren 69 länger als 3 Monate krankgemeldet. Der Schulpsychologische Dienst bearbeitete 3.708 Beratungsanfragen (Grundschulen 1.770, Realschulen Plus 557, Gymnasien 559, Förderschulen 329, Integrierte Gesamtschulen 311, berufsbildende Schulen 182). Detaillierte Aufschlüsselung nach Schulstandorten in Anlage 1. Für verbeamtete Lehrkräfte wurden keine Krankmeldungsdaten erhoben, da Bezüge nach dem Alimentationsprinzip gezahlt werden.