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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/269

12. Juni 2026Dokument 19/269 · WP 19Rheinland-Pfalz
Joachim Paul
SchulpolitikTrifels-GymnasiumAnnweilerEvangelische KirchePrivatschule

📋 Worum geht es?

Das Trifels-Gymnasium in Annweiler ist ein traditionsreiches privates Gymnasium, das von der Evangelischen Kirche der Pfalz getragen wird. Am 11. Juni 2026 beschloss die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz, die Trägerschaft aufzugeben, möglicherweise ab dem Schuljahr 2027/2028. Der Beschluss enthält eine Bedingung: Das Gymnasium wird nur weiterbetrieben, wenn der Staat künftig alleine die Kosten für Gebäude, Personal und Verwaltung übernimmt. Dies wirft Fragen auf, wie der Staat mit dieser Entwicklung umgehen wird.

👥 Wer ist betroffen?

Unmittelbar betroffen sind die Schülerinnen und Schüler des Trifels-Gymnasiums sowie deren Eltern und die Lehrkräfte. Mittelbar sind die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die Evangelische Kirche der Pfalz, die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, der Landkreis Südliche Weinstraße und die gesamte Region um Annweiler in ihrer schulischen Versorgung betroffen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Joachim Paul (AfD) stellt der Landesregierung sieben Fragen: (1) Wie bewertet die Landesregierung die Aufgabe des Gymnasiums? (2) Welche Konsequenzen ergeben sich? (3) Erkennt die Landesregierung die Notwendigkeit, das Gymnasium als 'Leuchtturm' in der rheinland-pfälzischen Bildungslandschaft zu bewahren? (4) Was plant die Landesregierung zur Verhinderung der Schließung? (5), (6), (7) Gibt es bereits Gesprächstermine mit der Evangelischen Kirche, der Verbandsgemeinde und dem Landkreis, und welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium für Bildung antwortet im Namen der Landesregierung: Die Landesregierung bedauert die Entscheidung der Evangelischen Kirche. Das Grundgesetz und die rheinland-pfälzische Landesverfassung garantieren die Freiheit, Schulen in freier Trägerschaft zu betreiben. Private Schulträger treffen ihre Entscheidungen eigenverantwortlich auf Basis ihrer organisatorischen, finanziellen und strategischen Gegebenheiten. Es steht einem privaten Schulträger grundsätzlich frei, eine Schulträgerschaft abzugeben. Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die schulische Versorgung der Region sichergestellt bleibt. Konkrete Gesprächstermine mit der Evangelischen Landeskirche und dem Landkreis werden zeitnah vereinbart. Private Gymnasien werden vom Land durch Zuweisung von staatlichen Lehrkräften und umfangreiche Privatschulfinanzierung unterstützt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/269, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.