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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Gebühren für Schlachtuntersuchungen: Vereinheitlichung und Entlastung kleiner Betriebe

21. September 2026Dokument 19/27 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
SchlachtgebührenFleischuntersuchungenkleine SchlachtbetriebeGebührenreduktionländliche Wirtschaft

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die wirtschaftlichen Belastungen, die kleine und regional wirtschaftende Schlachtbetriebe in Rheinland-Pfalz durch die Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen erfahren. Wegen geringer Schlachtzahlen müssen kleine Betriebe deutlich höhere Gebühren pro Tier entrichten als Großschlachtbetriebe, was regionale Wertschöpfungsketten und hofnahe Schlachtmöglichkeiten im ländlichen Raum unter Druck setzt. Land Rheinland-Pfalz, Landkreistag, Landwirtschaftskammer und Bauern- sowie Winzerverbände haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, die unter anderem die Prüfung landesweit einheitlicher Gebührenstrukturen vorsieht.

👥 Wer ist betroffen?

Kleine und mittlere Schlachtbetriebe mit geringen Schlachtzahlen, landwirtschaftliche Betriebe im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz, Landkreise und kreisfreie Städte (als zuständige Gebietskörperschaften), Landwirtschaftskammern und Bauern- sowie Winzerverbände.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sieben konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Höhe der aktuellen Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen nach Tierarten und Gebietskörperschaften; (2) Unterschiede der Gebühren pro Tier zwischen kleinen, mittleren und großen Schlachtbetrieben; (3) Entwicklung der Gebühren seit 2021; (4) Konkrete Umsetzungsschritte zur Festsetzung gleicher Gebühren ab 1. Januar 2027 für Betriebe mit weniger als 1.000 Großvieheinheiten pro Jahr; (5) Höhe der Landesmittel für die Gebührenanpassung; (6) EU-rechtliche Möglichkeiten zur Gebührenreduktion; (7) Existierende Förderprogramme für kleine Schlachtbetriebe seit 2021.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Als Referenzpunkt wird auf die Absichtserklärung verwiesen, die das Ziel einer ab 1. Januar 2027 geltenden einheitlichen Gebührenstruktur für kleine Schlachtbetriebe mit weniger als 1.000 Großvieheinheiten pro Jahr vorsieht, bei deutlich reduzierten Gesamtgebühren und verbleibender kommunaler Zuständigkeit.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/27, Wahlperiode 19

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.