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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Auswirkungen der erhöhten Monochloramin-Einleitung aus AKW Cattenom auf die Mosel

8. Juli 2026Dokument 19/272 · WP 19Rheinland-Pfalz
Natalie Cramme-Hill
AKW CattenomMonochloraminMoselWasserqualitätGrenzgewässer

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Folgen einer französischen Genehmigung für das Atomkraftwerk Cattenom an der Mosel. Die französische Atomaufsichtsbehörde ASNR hat im März 2026 einem Antrag des AKW-Betreibers EDF stattgegeben, Monochloramin ganzjährig einzusetzen – bisher war der kontinuierliche Einsatz auf sechs Monate pro Jahr begrenzt. Monochloramin ist eine chlorhaltige Desinfektionschemikalie, die zur Bekämpfung von Amöbenbefall im Kühlsystem verwendet wird. Die Substanz gelangt über das Abwasser in die Mosel und könnte sich auf die Wasserqualität und das Ökosystem auswirken. Die Mosel ist ein ökologisch sensibles Gewässer.

👥 Wer ist betroffen?

Bevölkerung und Umwelt Rheinland-Pfalz als direktes Anrainerland der Mosel; das Großherzogtum Luxemburg (ebenfalls von der Mosel abhängig); Ökosysteme der Mosel einschließlich Fischfauna und wirbellose Wassertiere; Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Tourismus in der Region

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen an die Landesregierung Rheinland-Pfalz: (1) Einbindung der Landesregierung in das Genehmigungsverfahren der ASNR; (2) Kritikpunkte der Landesregierung gegenüber ASNR oder EDF; (3) Ökologische und chemische Auswirkungen auf Ökosystem und Fischfauna unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots der EU-Wasserrahmenrichtlinie; (4) Auswirkungen bei Niedrigwasser und Hitzewellen; (5) Bewertung der erhöhten Genehmigungsmenge; (6) Umweltschonendere Alternativen zu Monochloramin; (7) Maßnahmen zur Interessensvertretung auf verschiedenen politischen Ebenen (gemeinsam mit Saarland, Luxemburg und auf Bundesebene)

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz liegt noch nicht vor. Das Dokument nennt folgende Fakten: Genehmigungsdatum durch ASNR: 17. März 2026; bisherige Regelung: kontinuierlicher Einsatz auf 6 Monate pro Jahr begrenzt; neue Regelung: ganzjährig möglich, davon bis zu 112 Tage in verstärkter Dosis; Einsatzzweck: Bekämpfung von Amöbenbefall im Kühlsystem des AKW; Einleitungsweg: über Abwasser in die Mosel; Reaktion: Luxemburg hat öffentlich Bedenken angemeldet

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/272, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.