❓ Drucksache 19/275
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Entwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Immobilien-Teilverkäufe in Rheinland-Pfalz und Deutschland. Der Hintergrund: Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte 2022 Bedenken zur wachsenden Zahl von Teilverkaufsangeboten geäußert und gefordert, dass der Bund bessere Schutzmaßnahmen schafft. Es geht um die Frage, wie Eigentümer vor undurchsichtigen und komplexen Verträgen geschützt werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Immobilieneigentümer, insbesondere ältere Menschen, die ihre Immobilie teilweise verkaufen möchten; Verbraucher in Rheinland-Pfalz; Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale; Bundesregierung und Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sechs konkrete Fragen: (1) Welche Ergebnisse hat der Bund bei seinen Prüfungen erzielt? (2) Welche Maßnahmen wurden in Rheinland-Pfalz umgesetzt? (3) Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse und den Handlungsbedarf? (4) Wie hat sich der Beratungsbedarf in den letzten drei Jahren entwickelt? (5) Wurden Vorträge und Webseminare zum Thema erarbeitet? (6) Welche Daten zu Teilverkäufen liegen vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Zentrale Antworten der Landesregierung: Der Bund hat berichtet, dass Teilverkäufe sehr komplexe Vertragsbeziehungen darstellen, die Verbraucher schwer verstehen. Noch keine abschließenden Ergebnisse liegen vor; daher wurden in Rheinland-Pfalz noch keine konkreten Maßnahmen umgesetzt. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen empfiehlt in seinem Gutachten (März 2025), Immobilienteilverkauf rechtlich als Verbraucherdarlehen einzustufen. Die Verbraucherzentrale RP meldet keinen Anstieg des Beratungsbedarfs, hat aber eine Informations-Landingpage eingerichtet. Ein Vortrag 'Immobilien verrenten – das Haus zu Geld machen?' wurde seit Januar 2024 im Projekt 'Wirtschaftlicher Verbraucherschutz' angeboten. Zu konkreten Daten über Teilverkäufe liegen der Landesregierung keine Zahlen vor.