❓ Drucksache 19/280
📋 Worum geht es?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ende Mai 2026 mitgeteilt, dass die Mittel im Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) ausgeschöpft sind und keine weiteren Anträge gestellt werden können. In vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die kommunale Wärmeplanung bereits weit fortgeschritten oder abgeschlossen. Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, wie die Landesregierung diesen Förderstopp kompensieren und die Umsetzung der Wärmepläne nicht gefährden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunen und Städte in Rheinland-Pfalz, die Wärmepläne umsetzen möchten; Eigentümer von Gebäuden, die wärmesaniert werden sollen; Bürger und Wohnungsmarkt; Klimapolitische Ziele der Energiewende.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen: (1) Welche Projekte in Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren durch KfW 432 gefördert und in welcher Höhe? (2) Welche kommunalen Wärmeplanungskonzepte wurden über die Kommunalrichtlinie in welcher Höhe gefördert? (3) Welche Wärmewende-Projekte wurden seit 2021 durch EFRE-Mittel gefördert? (4) Welche weiteren Fördermöglichkeiten von Land, Bund und EU sind verfügbar? (5) Plant die Landesregierung Landesmittel zur Abfederung des Förderstopps? (6) Welche weiteren Maßnahmen und Förderprogramme plant die Landesregierung? (7) Gibt es Erkenntnisse, dass Kommunen die Wärmeplanung wegen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz stoppen oder ändern?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage basiert auf der Mitteilung des BMWSB vom Mai 2026 über die Erschöpfung des KfW-432-Budgets und enthält sieben detaillierte Fragen zu bisherigen Förderungen, verfügbaren Finanzierungsalternativen und geplanten Landesmaßnahmen zur Kompensation des Bundesförderstopps.