❓ Umsetzung des CO2-Schattenpreises nach dem Landesklimaschutzgesetz
📋 Worum geht es?
Das Landesklimaschutzgesetz verpflichtet die Landesregierung, bei Baumaßnahmen auf Landesliegenschaften einen CO2-Schattenpreis zu berücksichtigen. Dieser Schattenpreis von mindestens 237 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent soll Klimafolgekosten systematisch in Investitionsentscheidungen einbeziehen und die Vorbildfunktion des Landes im Klimaschutz stärken. Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Baumaßnahmen diesen Preis bei ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigen. Die Landesregierung ist ermächtigt, per Rechtsverordnung nähere Regelungen zur Anwendung festzulegen.
👥 Wer ist betroffen?
Landesregierung und ihre Behörden, Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte), Architekten und Planungsbüros, die an öffentlichen Bauprojekten beteiligt sind, sowie indirekt Bürger durch verbesserte Klimaschutzmaßnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen die Landesregierung nach: (1) dem Stand der Arbeiten zur erforderlichen Rechtsverordnung; (2) dem Zeitplan für Erlass und Veröffentlichung; (3) den geplanten Regelungen zu Berechnungsmethoden, Anwendungsbereichen, Ausnahmen und Bagatellgrenzen; (4) den Vorbereitungen zur Sicherung der Anwendung ab 1. Juli 2026; (5) der Bereitstellung von Leitfäden, Berechnungshilfen und IT-Anwendungen; (6) den geplanten Landes-Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, bei denen der Schattenpreis erstmals zur Anwendung kommt; (7) der Unterstützung für Kommunen bei der Umsetzung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Es werden sieben konkrete Fragen an die Regierung gestellt, um den aktuellen Stand der Umsetzung, die geplanten Regelungen sowie die praktischen Maßnahmen zur Einführung des CO2-Schattenpreises zu erfahren. Zentrale offene Punkte sind die Fertigstellung der Rechtsverordnung, konkrete Berechnungsmethoden und die Unterstützung für Kommunen.