❓ Drucksache 19/285
📋 Worum geht es?
Das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) verpflichtet kommunale Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte), Alarm- und Einsatzpläne (AEP) für verschiedene Notfall- und Katastrophenszenarios aufzustellen und alle fünf Jahre zu überarbeiten. Eine Gesetzesreform erweiterte ab dem 27. Juni 2025 die bisherige Rechtsaufsicht um die Fachaufsicht: Das Land kann nun nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit dieser Pläne überprüfen.
👥 Wer ist betroffen?
Alle 24 Landkreise und 11 kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, sowie deren Bevölkerung im Falle von Hochwasserkatastrophen, Eisenbahnunfällen, Chemieunfällen, Epidemien, Waldbränden, Stromausfällen und anderen Notfällen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf Fragen an die Landesregierung: (1) Übersicht, welche Kommunen welche Arten von AEP bereits haben; (2) Fertigstellungsfristen für noch ausstehende Pläne; (3) Konzepte zur Warnung und Information der Bevölkerung; (4) Welche Kommunen das Land bei der Erstellung unterstützt; (5) Einsatz von Fach- und Rechtsaufsicht in den Jahren 2025 und 2026.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung antwortet mit einer detaillierten tabellarischen Übersicht (Stand Juni 2026) für alle Kommunen. Sie zeigt je Landkreis und kreisfreie Stadt den Status von elf verschiedenen AEP-Typen (Hochwasser, Eisenbahn, gefährliche Stoffe, Gesundheit, Waldbrand, Stromausfall, Evakuierung, Rhein, Eisgang Mosel, Warnung, überörtliche Hilfe sowie Bereitstellungsräume). Der Status variiert zwischen vorhanden, in Erstellung und nicht vorhanden/nicht betroffen. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) führt jährliche Abfragen durch. Das Land unterstützt alle kommunalen Aufgabenträger durch Rahmen-AEPs und kostenlose Beratung. Die Verantwortung für konkrete Informations- und Warnungskonzepte liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern.