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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/286

17. Juni 2026Dokument 19/286 · WP 19Rheinland-Pfalz
Joachim Paul
Künstliche IntelligenzKI-NutzungLandesverwaltungGedenkkulturLarge Language Models

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) durch den Ministerpräsidenten und die Staatsminister von Rheinland-Pfalz bei der Erstellung von offiziellen Reden und Gastbeiträgen. Der Hintergrund ist ein Fall in Thüringen, bei dem der Ministerpräsident Mario Voigt eine Rede zum Holocaust-Gedenktag größtenteils von einer KI schreiben ließ, was erhebliche Kritik auslöste. Die Anfrage klärt, welche Regeln und Kontrollen es in Rheinland-Pfalz gibt und wie transparent die KI-Nutzung ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind der Ministerpräsident, alle Staatsminister von Rheinland-Pfalz, deren persönliche Mitarbeiter, die Landesverwaltung insgesamt sowie die Bürger und die Öffentlichkeit bei offiziellen Reden und Gedenkfeiern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wird überhaupt KI genutzt? (2) In welchem Umfang (vollständig, teilweise, Endbearbeitung)? (3) Gibt es Themen oder Anlässe (z.B. Gedenkkultur, Staatsakte), bei denen KI unangemessen ist? (4) Welche KI-Systeme und -Programme werden genutzt und welche Kosten entstehen? (5) Welche Regeln und Dienstanweisungen gelten? (6) Wie wird Datenschutz und der Schutz sensibler Daten gewährleistet? (7) Wie wird die KI-Nutzung gekennzeichnet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: KI wird vereinzelt und unterstützend bei Recherche und Texterstellung genutzt, auch durch persönliche Mitarbeiter — jedoch nicht zur vollständigen Generierung von Inhalten, sondern nur zur Unterstützung (z.B. Formulierungsvorschläge, Textzusammenfassungen, Aufbereitung für soziale Medien). Die finale Erstellung und inhaltliche Qualitätskontrolle verbleiben stets in persönlicher Verantwortung. Bei sensiblen Themen wie Gedenkkultur wird auf automatisierte Generierung grundsätzlich verzichtet. Nur KI-Systeme aus der offiziellen Empfehlungsliste der Landesverwaltung sind zugelassen. Rechtsgrundlagen sind die verbindlichen 'Leitlinien zur konformen Nutzung von Großen Sprachmodellen (LLMs) in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz' (Version 2.7 vom 27.05.2025) und die EU-KI-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2024/1689). Datenschutz wird durch strikte Einhaltung der Leitlinien, Proxy-Infrastrukturen und das Verbot personenbezogener Dateneingabe gewährleistet. Kennzeichnung von KI ist erforderlich, wenn Ergebnisse maßgeblich durch KI erstellt und ohne inhaltliche Änderung übernommen wurden; bei redaktioneller Überarbeitung ist keine Kennzeichnung notwendig.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/286, Wahlperiode 19, eingereicht 17. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.