❓ Auswirkungen der Kürzungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die Universitätsmedizin Mainz
📋 Worum geht es?
Das Dokument beantwortet eine Kleine Anfrage zur Auswirkung des von der Bundesregierung beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die Universitätsmedizin Mainz. Das Gesetz sieht starke Kürzungen im Krankenhausbereich vor, die nach Warnung des Verbands der Universitätsklinika Deutschland zu erheblichen finanziellen Problemen für die Universitätsklinika führen würden. Die Anfrage richtet sich auf die finanziellen, organisatorischen und versorgungsbezogenen Folgen für die Universitätsmedizin und den Landeshaushalt Rheinland-Pfalz.
👥 Wer ist betroffen?
Universitätsmedizin Mainz, Landesbudget Rheinland-Pfalz, Patienten und medizinische Versorgung in der Region Mainz, Medizinstudienplätze und akademische Ausbildung, umliegende Krankenhäuser in der Region
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage der Bündnis-90/Die-Grünen-Fraktion stellt sieben konkrete Fragen: (1) Finanzielle Auswirkungen des GKV-Gesetzes auf die Universitätsmedizin, (2) Auswirkungen auf den Landeshaushalt bei notwendigem Ausgleich, (3) Folgen für die medizinische Versorgung in der Region, (4) Auswirkungen auf die Medizinstudienanfängerzahlen, (5) Maßnahmen der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes auf Bundesebene, (6) Bemühungen zur Verbesserung der Finanzausstattung, (7) Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Universitätsmedizin für weitere Einsparungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet konkret: Der Vorstand der Universitätsmedizin rechnet mit jährlichen Verlusten in Höhe von circa 25 Millionen Euro (Frage 1). Ein unmittelbarer Ausgleich durch den Landeshaushalt ist bisher nicht vorgesehen; sollte das Land kompensieren, müssten zusätzlich circa 25 Millionen Euro aufgebracht werden (Frage 2). Die stationäre Versorgung ist durch Universitätsmedizin und umliegende Krankenhäuser sichergestellt; Auswirkungen können derzeit nicht vollständig beurteilt werden (Frage 3). Keine Auswirkungen auf Studienanfängerzahlen erwartet, da Lehre aus Landesmitteln finanziert wird (Frage 4). Die Landesregierung hat sich beim Bundesrat (12. Juni 2026) aktiv für Abmilderung eingesetzt und die Streichung verschiedener Regelungen (Pflegebudget-Begrenzung, Prüfquoten-Erhöhung, Tarifsteigerungs-Refinanzierung, Vergütungsbegrenzung) gefordert (Frage 5). Das Land hat 400 Millionen Euro für Teilentschuldung, circa 14 Millionen Euro für nicht refinanzierte Aufwendungen (2025–2026) und 42 Millionen Euro für IT-Infrastruktur-Investitionen bereitgestellt; zusätzlich wurden das Universitätsmedizingesetz novelliert und ein Sondervermögen zur baulichen Erneuerung errichtet (Frage 6). Die Universitätsmedizin arbeitet an Struktur- und Prozessverbesserungen; ein Ziel ist ein ausgeglichenes operatives Ergebnis bis 2030, das ohne Gesetzesänderungen deutlich erschwert wäre (Frage 7).