❓ Drucksache 19/290
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) auf die Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz. Die AfD-Abgeordneten Catalina Monzon und Albert Breininger äußern Bedenken, dass unzureichende Finanzierungsregelungen zu Versorgungslücken, Krankenhausschließungen und Personalabbau führen könnten. Die Landesregierung beantwortet die Anfrage mit ihrer Position im Bundesratsverfahren und konkreten Daten zur aktuellen Lage.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhäuser und Kliniken in Rheinland-Pfalz (insbesondere DRK-Einrichtungen und kirchliche Träger), Pflegepersonal, niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten, Patienten und Versicherte in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sechs Fragen: (1) Wie viele Krankenhäuser haben seit 2024 Insolvenz angemeldet? (2) Welche Maßnahmen schützen rheinland-pfälzische Kliniken vor Insolvenzen? (3) Wie wirkt die Landesregierung den Versorgungswarnungen entgegen? (4) Ist Stellenabbau in der Pflege zu erwarten? (5) Wie hat sich die Landesregierung im Bundesrat positioniert? (6) Wurden Proteste der Leistungserbringer berücksichtigt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit konkreten Daten: Seit 2024 haben 16 Krankenhäuser und Kliniken Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren durchlaufen – 2024: 6 Einrichtungen (u.a. Heilig-Geist-Hospital Bingen, DRK Krankenhäuser in Alzenkirchen und Altenburg), 2025: 7 Einrichtungen (DRK-Einrichtungen in Mainz, Bad Neuenahr und Worms; Verbundkrankenhaus Linz-Remagen; St. Joseph-Krankenhaus Prüm), 2026: 3 Einrichtungen. Zu den Schutzmaßnahmen erklärt die Landesregierung, dass sie sich im Bundesratsverfahren kritisch einbringt und nach Gesetzverabschiedung die Auswirkungen beobachtet. Sie erwartet keinen gravierenden Personalabbau, da Pflegepersonaluntergrenzen verbindlich bleiben. Im Bundesrat forderte Rheinland-Pfalz Änderungen: Abmilderung der Einsparungen, Verzicht auf vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen, Begrenzung des Pflegebudgets überprüfen, angemessene Finanzierung versicherungsfremder Leistungen vom Bund.