❓ Liquiditätssteuerung des Landes durch die Haushaltssicherungsrücklage
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Liquiditätssteuerung des Landes Rheinland-Pfalz. Im Fokus steht die Haushaltssicherungsrücklage mit einem Volumen von derzeit rund 3,4 Milliarden Euro. Nach Aussage der Landesregierung wird diese Rücklage zur Liquiditätssicherung verwendet, ist aber nicht mit liquiden Mitteln hinterlegt – bei Inanspruchnahme werden dafür Kredite aufgenommen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind das Land Rheinland-Pfalz, seine Behörden und Landesbetriebe, die an der Liquiditätssteuerung teilnehmen, sowie Sondervermögen und Landesbeteiligungen, die in das System der Liquiditätssicherung eingebunden sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fordert folgende Informationen von der Landesregierung: (1) Übersicht aller verfügbaren Mittel aus Rücklagen und Sondervermögen für Liquiditätssteuerung, aufgeschlüsselt nach Art für die Jahre 2022 bis dato; (2) durchschnittliche tatsächliche Inanspruchnahme dieser Mittel pro Jahr; (3) Höchstbeträge der gleichzeitig beanspruchten Mittel; (4) Auflistung der beteiligten Einrichtungen; (5) Volumina und statistische Lageparameter für jede Einrichtung im Jahr 2025; (6) Obergrenzen zur Inanspruchnahme für jede Einrichtung; (7) Darstellung, inwieweit die Haushaltssicherungsrücklage die Funktionen des zum 30. September 2022 aufgelösten Liquiditätspools übernommen hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Referenziert wird eine vorherige Antwort (Drucksache 19/242) auf eine Anfrage von Michael Büge und Frank Senger, in der mitgeteilt wurde, dass die Haushaltssicherungsrücklage mit rund 3,4 Milliarden Euro zur Liquiditätssicherung eingesetzt wird, aber nicht mit liquiden Mitteln hinterlegt ist.