❓ Verwendung, Mittelabfluss und regionale Verteilung von Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Verwendung von Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft in Rheinland-Pfalz. Hintergrund sind Antworten zu einer vorherigen Anfrage (Drucksache 19/255). Der Abgeordnete hat Nachfragen zur regionalen Mittelverwendung, zur Auswahl und Priorisierung von Naturschutzmaßnahmen sowie zu den Auswirkungen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes vom Dezember 2025 auf den Abbau von nicht verausgabten Mitteln. Die Fragen beziehen sich auf die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 15 Abs. 6 Satz 7), das vorsieht, dass Ersatzzahlungen möglichst im betroffenen Naturraum verwendet werden sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Landesregierung Rheinland-Pfalz, Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz, Naturräume und Naturschutzprojekte in allen Regionen des Landes, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete fragt: (1) Nach welchen Kriterien werden kostenintensive Großprojekte über mehrere Naturräume hinweg gefördert? (2) Wie wird sichergestellt, dass Ersatzzahlungen im betroffenen Naturraum verwendet werden? (3) In welchen Fällen wurde seit 2021 von dieser Regel abgewichen? (4) Wie viele überalterte Ersatzzahlungen wurden seit Dezember 2025 verwendet? (5) Mit welchem zusätzlichen jährlichen Mittelabfluss rechnet die Regierung und bis wann werden überalterte Mittel aufgebraucht? (6) Welche planungsreifen Naturschutzmaßnahmen stehen für kurzfristige Finanzierung bereit? (7) Wie lange betrug durchschnittlich der Zeitraum zwischen Eingang und Auszahlung der Ersatzzahlungen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage mit sieben konkreten Fragen des Abgeordneten Ralf Schönborn. Die Antworten der Landesregierung sind nicht enthalten und liegen noch nicht vor.