❓ Umgang der Polizei mit Pressevertreter:innen im Kontext von Versammlungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Umgang der Polizei in Rheinland-Pfalz mit Journalisten und Pressevertreter:innen bei Versammlungen und Demonstrationen. Kernproblem ist die Abwägung zwischen drei grundlegenden Rechten: der Versammlungsfreiheit, dem störungsfreien Verlauf von Versammlungen und der Pressefreiheit. Erschwert wird diese Abwägung durch das vermehrte Auftreten von politisch-aktivistischen Streamern und Influencern, die ebenfalls Schutz der Pressefreiheit beanspruchen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die Polizei Rheinland-Pfalz, Journalisten und Pressevertreter:innen, Organisatoren von Versammlungen, Demonstrationsteilnehmer:innen, politisch-aktivistische Streamer und Influencer sowie Interessenvertretungen wie der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Landespressekonferenz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sechs konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Welche Grundsätze, Leitlinien oder Handlungsempfehlungen existieren für den Umgang mit Pressevertreter:innen? (2) Nach welchen Kriterien werden spezielle Presseteams der Polizei entsandt? (3) Findet ein Austausch mit Journalist:innen-Verbänden statt? (4) Welche Maßnahmen stehen der Polizei zur Verfügung? (5) Wie wird dieses Thema in Aus- und Weiterbildung berücksichtigt? (6) Inwiefern fallen Streamer und Influencer unter den Schutz der Pressefreiheit?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Es handelt sich um eine eingereichte Anfrage ohne Antwortmaterial.