📊 Bericht über die Evaluation der Förderung der Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Der Bericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz evaluiert die Förderung anerkannter Betreuungsvereine nach der großen Strukturreform des Betreuungsrechts vom 1. Januar 2023. Die Evaluation wurde durch das Institut IGES durchgeführt und erfüllt die gesetzliche Verpflichtung, bis zum 30. Juni 2026 über die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Aufgaben und die Angemessenheit der Förderung zu berichten. Der Bericht untersucht die Entwicklung der Betreuungsvereine in den Jahren 2022 bis 2024 und bewertet, wie gut die Vereine ihre Aufgaben erfüllen.
👥 Wer ist betroffen?
Anerkannte Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz (99 Vereine), ehrenamtliche und berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Menschen mit Unterstützungsbedarf in rechtlichen Angelegenheiten, Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden, Kommunale Spitzenverbände (Landkreistag und Städtetag), LIGA der Freien Wohlfahrtspflege
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Bericht führt keine konkreten Vorschläge auf, sondern evaluiert die bestehende Situation anhand von zwei zentralen Überprüfungen: (1) Auswirkungen der gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsvereine nach der BtOG-Reform und (2) Angemessenheit der Förderung durch Land und Kommunen nach dem AGBtR.
🔎 Kernergebnisse
Datengrundlage: Auswertung von Tätigkeitsberichten aus 94-100 Betreuungsvereinen (2022-2024), Leistungsdokumentation von 24 Vereinen mit 36 Mitarbeitenden, Befragung von 31 Vereinen. Zentrale Ergebnisse: Die Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer ist trotz neuer Anforderungen nicht gesunken (Steigerung der Beratungsgespräche von 8.839 im Jahr 2022 auf 9.423 im Jahr 2024). Die Evaluation untersucht vier Themenkomplexe: bisherige Aufgaben (Information, Gewinnung und Unterstützung Ehrenamtlicher, Beratung Bevollmächtigter), neue Aufgaben seit 2023 (z.B. Vereinbarungen über Begleitung und Unterstützung), Qualität der Aufgabenwahrnehmung und Hinderungsgründe, sowie Verbesserungspotenziale bei Aufgabenwahrnehmung und Förderung. Die Evaluation wird von einem Begleitgremium mit Vertretern von Landkreistag, Städtetag, LIGA und überörtlicher Betreuungsbehörde begleitet.