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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/311

19. Juni 2026Dokument 19/311 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
TiertransporteFlughafen HahnTierversucheTierimporteTransparenz

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Einfuhr von Tieren aus Drittstaaten über den Flughafen Hahn in die Europäische Union. Der Fragesteller kritisiert mangelnde Transparenz über die genaue Zweckbestimmung importierter Tiere und ihre Endempfänger. In einer vorangegangenen Antwort hatte die Landesregierung berichtet, dass seit 2021 zahlreiche Hunde, Katzen, Kaninchen, Mäuse und ein Braunbär importiert wurden, diese aber nur generisch als "zur weiteren Haltung" klassifiziert seien.

👥 Wer ist betroffen?

Tierschutzorganisationen, Tierimporteure, Forschungseinrichtungen und Labore, die möglicherweise Tierversuche durchführen oder Versuchstiere züchten. Indirekt betroffen sind Bürger, die an Tierschutz und transparenten Behördenvorgängen interessiert sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sieben konkrete Fragen: (1) Welche genauen Angaben zur Zweckbestimmung der Tiere liegen den Behörden vor? (2) In wie vielen Fällen wurden Tiere an Labore oder Versuchsbetriebe verbracht? (3) Welche Erkenntnisse liegen über die tatsächliche Verwendung vor? (4) Weshalb wurden Endempfänger-Kategorien nicht anonymisiert benannt? (5) Welche Zielregionen haben Einrichtungen für Tierversuche? (6) Welche Behörden kontrollieren die weitere Verwendung? (7) Hält die Landesregierung die bestehenden Vorgaben für ausreichend?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet konkret: Der Kreisverwaltung liegen nur die Angabe "zur weiteren Haltung" und Namen/Adressen der Endempfänger vor. Von 2021 bis 2025 wurden Tiere zu Endempfängerbetrieben in Rheinland-Pfalz, die Tierversuche durchführen, verbracht: 2021 (3 Fälle), 2022 (0 Fälle), 2023 (1 Fall), 2024 (0 Fälle), 2025 (1 Fall). In allen Fällen handelte es sich um Hunde. Für andere Bundesländer oder EU-Länder liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Die Regierung begründet fehlende Kategorisierungen damit, dass "Labore", "Einrichtungen" und "Unternehmen" nicht voneinander abgrenzbar seien. Die Landesregierung erklärt, dass zuständige Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen kontrollieren, und hält die bestehenden unionsrechtlichen und nationalen Vorgaben für ausreichend.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/311, Wahlperiode 19, eingereicht 19. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.