Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzGroße AnfrageAfD

❔ Beförderungen von Landesbeamten während eines Sonderurlaubs

10. Juli 2026Dokument 19/312 · WP 19Rheinland-Pfalz
Damian Lohr
SonderurlaubBeförderungLandesbeamtePensionsansprücheBesoldung

📋 Worum geht es?

Die Große Anfrage betrifft die Beförderung von Landesbeamten während eines Sonderurlaubs in Rheinland-Pfalz. Das ist ein politisch brisantes Thema, da Ministerpräsident Schnieder im Wahlkampf ein Ende dieser Praxis versprochen hatte. Im Januar 2026 befanden sich 167 Landesbeamte in Sonderurlaub, um außerhalb des direkten Landesdiensts tätig zu sein, während ihr Beamtenverhältnis ruht. Während des Sonderurlaubs können die Pensionsansprüche der betroffenen Beamten steigen. Die AfD-Fraktion fragt, ob und wie viele dieser Beamten während ihres Sonderurlaubs befördert wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Landesbeamte in Rheinland-Pfalz, die sich in Sonderurlaub befinden oder in den Jahren 2021 bis Juli 2026 befunden haben; die Landesregierung Rheinland-Pfalz; indirekt die Steuerzahler durch potenzielle Auswirkungen auf Pensionslasten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD stellt 14 detaillierte Fragen: (1-3) Gesamtzahl und zeitliche Details der beförderten Beamten in Sonderurlaub; (4-8) Konkrete Beförderungsdetails (Zeitpunkte, Besoldungsgruppen, Häufigkeit pro Person); (9-10) Information über Ausscheiden oder Rückkehr in den aktiven Dienst; (11-14) Fragen zu dienstlichen Beurteilungen vor Beförderungen und deren Grundlagen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument verweist auf einen SWR-Bericht vom 9. Juli 2026 zum Sonderurlaub des Staatssekretärs Dr. Weinberg bei der Universitätsmedizin Mainz und auf eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 18/14222), in der mitgeteilt wurde, dass sich im Januar 2026 insgesamt 167 Landesbeamte in Sonderurlaub befanden.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/312, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.