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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Erfassung von Spätaussiedlern in Landesstatistiken Rheinland-Pfalz

9. Juli 2026Dokument 19/313 · WP 19Rheinland-Pfalz
Albert Breininger
SpätaussiedlerMigrationshintergrundLandesstatistikKategorisierungAussiedler

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der statistischen Erfassung von Spätaussiedlern (Personen, die ab 1. Januar 1993 aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie Zentralasien nach Deutschland ausgesiedelt sind) in verschiedenen Landesstatistiken Rheinland-Pfalz. Im Fokus steht, ob und nach welcher rechtlichen oder methodischen Grundlage diese Personengruppen sowie ihre in Deutschland geborenen Nachkommen in Landesstatistiken, Schulstatistiken, Integrations- und Arbeitsmarktberichten unter der Kategorie 'Menschen mit Migrationshintergrund' erfasst werden oder nicht.

👥 Wer ist betroffen?

Spätaussiedler und ihre in Deutschland geborenen Nachkommen; Landesregierung Rheinland-Pfalz; Statistikbehörden und Institutionen, die Schulstatistiken, Integrationsberichte und Arbeitsmarktberichte erstellen; die Öffentlichkeit im Rahmen von Integrationsdiskussionen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Breininger stellt sieben konkrete Fragen: (1) In welchen Landesstatistiken werden Spätaussiedler unter 'Menschen mit Migrationshintergrund' geführt? (2) Auf welcher rechtlichen oder methodischen Grundlage? (3) Werden in Deutschland geborene Nachkommen von Spätaussiedlern in dieser Kategorie erfasst? (4) Auf welcher Grundlage? (5) In welchen Statistiken werden Spätaussiedler nicht unter dieser Kategorie erfasst? (6) Auf welcher Grundlage? (7) Gibt es einen Unterschied zwischen Aussiedlern und Spätaussiedlern?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage des Abgeordneten Albert Breininger. Die Antworten der Landesregierung sind nicht enthalten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/313, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.