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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Wissenschaftliche Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz

10. Juli 2026Dokument 19/314 · WP 19Rheinland-Pfalz
Pia Schellhammer
KommunalreformVerwaltungsreformGutachtenInterkommunale ZusammenarbeitVerbandsgemeindenLandkreiseStrukturreform

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit zwei wissenschaftlichen Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz. Die erste Reformstufe führte zur Reduzierung der Verbandsgemeinden von 163 auf 129. Um eine zweite Reformstufe vorzubereiten, beauftragte die Landesregierung 2018 ein erstes Gutachten durch renommierte Wissenschaftler und 2019 ein ergänzendes Gutachten zur Rolle der interkommunalen Zusammenarbeit. Das erste Gutachten identifizierte insbesondere bei Landkreisen und kreisfreien Städten Handlungsbedarf.

👥 Wer ist betroffen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz; Landesregierung; betroffene Bürgerinnen und Bürger durch verändern Verwaltungsstrukturen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Pia Schellhammer stellt sieben Fragen zur weiteren Verwaltungsreform: (1) Kosten der Gutachten, (2) wissenschaftliche Disziplinen und Perspektiven der Gutachter, (3) zentrale Empfehlungen für Kommunal- und Verwaltungsstrukturen, (4) Empfehlungen zur Interkommunalen Zusammenarbeit, (5) Planung einer Aktualisierung der Gutachten, (6) Grad der Berücksichtigung der Ergebnisse durch die Landesregierung, (7) wissenschaftliche Grundlagen für die geplante Kommission zur öffentlichen Aufgabenwahrnehmung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage von Pia Schellhammer. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die einleitende These der Fragesteller lautet: 'Interkommunale Zusammenarbeit ersetzt keine Kommunal- und Verwaltungsreform.'

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/314, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.