❓ SGD Nord untersagt Sprudelbetrieben weitere Wasserentnahmen aus Nationalpark Hunsrück-Hochwald
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, zwei Sprudelunternehmen im Umfeld des Nationalparks Hunsrück-Hochwald mitzuteilen, dass bisherige Genehmigungsverfahren für Grundwasserentnahmen nicht fortgeführt werden können. Die SGD begründet dies mit unvollständigen Antragsunterlagen und offenen Fragen zur Umweltverträglichkeit der Wasserentnahmen. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, die wasserrechtliche und verfahrensmäßige Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung kritisch zu überprüfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Sprudelbetriebe im und um den Nationalpark Hunsrück-Hochwald, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Landesregierung Rheinland-Pfalz), Naturschutzinteressen und Umweltverbände (durch den Nationalpark-Schutzstatus), sowie die Öffentlichkeit in Bezug auf Trinkwasserversorgung und Ressourcenschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern Aufklärung zu sieben Punkten: (1) wasserrechtliche Einordnung der bisherigen Entnahmen (Erlaubnis nach § 8 WHG vs. Bewilligung) und Unterschiede zwischen Verlängerung und Neuerteilung im Nationalparkkontext; (2) Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsvorgaben (§ 6 WHG) und Grundwasserschutz (§ 48 WHG); (3) Einhaltung des gemeinüblichen Maßes und des Nationalpark-/Staatvertragszwecks; (4) Vorrangprüfung für öffentliche Trinkwasserversorgung (§ 50 WHG); (5) Berichtspflichten und Messauflagen (Grundwasserstand, Quellschüttung, Wasserqualität) und deren Erfüllung in den letzten fünf Jahren; (6) Auswirkungen auf bereits erteilte Erlaubnisse (Widerruf, Auflagen, Befristung nach § 18 WHG); (7) Einhaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach WHG, UVPG und Aarhus-Konvention.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage basiert auf Medienberichten, dass die SGD Nord zwei Sprudelunternehmen die Fortführung von Genehmigungsverfahren untersagt hat. Die Begründung der SGD Nord lautet: unvollständige Antragsunterlagen sowie offene Fragen zur Umweltverträglichkeit der Wasserentnahmen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Anwendung verschiedener wasserrechtlicher Regelungen und Verfahrensschritte durch die Landesregierung zu überprüfen.