❓ Geschäftsführer und Vergütung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Geschäftsführung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, ein Unternehmen, das sich mehrheitlich im Eigentum des Landes befindet. Hintergrund ist eine geplante Verdoppelung der Geschäftsführungsebene von eine auf zwei Positionen, die zu Beginn der 19. Wahlperiode bekannt wurde. Diese Personalentscheidung führte zu Kritik verschiedener Fraktionen, woraufhin ein designierter Geschäftsführer ankündigte, seine Position nicht anzutreten. Der Aufsichtsrat der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist für solche Personalentscheidungen zuständig.
👥 Wer ist betroffen?
Direkt betroffen ist die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH und ihre Geschäftsführung. Indirekt betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes als Eigentümer des Unternehmens sowie der Aufsichtsrat als Entscheidungsgremium.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete stellt sechs konkrete Fragen: (1) Wie hoch ist das Jahresgehalt des aktuellen Geschäftsführers, aufgeschlüsselt in Grundvergütung und erfolgsbemessene Bestandteile? (2) Wie hoch ist das Umsatzvolumen der Lotto Rheinland-Pfalz? (3) Warum erfolgte keine öffentliche Ausschreibung der Geschäftsführerposition(en)? (4) Existiert ein Stellenprofil mit Aufgaben und Qualifikationsanforderungen? (5) Welche konkreten Anforderungen und Aufgaben sind mit der Position verbunden? (6) Welche Gründe führten dazu, dass die Landesregierung die Einstellung eines zweiten Geschäftsführers erwog?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält ausschließlich die sechs Fragen der Anfrage. Die Antworten der Landesregierung sind nicht enthalten. Aus der Anfragebegründung geht hervor: Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH befindet sich mehrheitlich im Landbesitz. In der ersten Woche der 19. Wahlperiode wurde öffentlich, dass zwei statt einen Geschäftsführer geplant waren. Ein designierter Geschäftsführer lehnte die Position aufgrund von Kritik ab. Der Aufsichtsrat ist für die Personalentscheidung zuständig.