❓ Praxis und Rechtslage von Sonderurlauben für politische Beamte
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Praxis der Gewährung von Sonderurlaub für politische Beamte, insbesondere Staatssekretäre, in Rheinland-Pfalz. Ausgangspunkt ist eine öffentliche Debatte über die Freistellung einer SPD-Wahlkampfmanagerin als Landesbeamtin für Wahlkampfaufgaben. Der Abgeordnete kritisiert, dass diese Praxis von der neuen Landesregierung fortgesetzt wird. Die rechtliche Grundlage wird in § 32 der Urlaubsverordnung gesehen, aber die konkrete Auslegung dieser Regelung ist umstritten. Ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Udo di Fabio empfahl, die landesgesetzliche Grundlage für solche Beurlaubungen klarer zu fassen.
👥 Wer ist betroffen?
Staatssekretäre und politische Beamte in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz; die Landesregierung; Öffentlichkeit; Medien (SWR); Rechnungshof
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete stellt sieben konkrete Fragen: (1) Plant die Landesregierung, die Urlaubsverordnung zu ändern? (2) Soll die Regelung für Sonderurlaube von politischen Beamten klarer definiert werden? (3) Wie lange darf ein Sonderurlaub dauern, und unterscheidet sich dies zwischen normalen Beamten und politischen Beamten? (4) Gab es bei bisherigen Sonderurlaubsvergaben Fehler im Ermessen, besonders bei unbefristeten Freistellen? (5) Ist die aktuelle Rechtslage hinreichend bestimmt? (6) Wie ist der Begriff der "besonderen Begründung" für Sonderurlaub definiert? (7) Welche konkreten Kriterien lagen für bereits vergebene Sonderurlaube vor (namentlich für Wilhelm, Häfner, Barbaro und Weinberg)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst, die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Das Dokument referenziert ein Rechtsgutachten von Udo di Fabio (2026), das fehlende Klarheit in der Rechtsgrundlage feststellte. Es erwähnt Kritik des Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christoph Gröpl, der einen Fall als rechtswidrig einstufte. Medienberichte des SWR (09.07.2026) hätten die Praxis öffentlich gemacht. Das Dokument verweist auf frühere Antworten der Landesregierung zu Sonderurlauben (Drucksache 18/13559).