❓ Auswirkungen des Lehrkräfteberufsqualifikationsfeststellungsgesetzes im Jahr 2025
📋 Worum geht es?
Das Lehrkräfteberufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist am 14. Oktober 2023 in Kraft getreten und regelt die Anerkennung von Lehramtsqualifikationen, die in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union erworben wurden. Der Abgeordnete Joachim Paul (AfD) fragt die Landesregierung Rheinland-Pfalz in einer Kleinen Anfrage, wie dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt wurde. Konkret möchte er wissen, wie viele Anerkennungsanträge gestellt wurden, wie diese entschieden wurden, aus welchen Ländern die Antragsteller stammen und wie viele dieser anerkannten Lehrkräfte inzwischen tatsächlich an Schulen in Rheinland-Pfalz unterrichten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Gruppen sind Lehrkräfte mit Lehramtsqualifikationen aus Drittstaaten, die ihre Abschlüsse anerkennen lassen möchten. Indirekt betroffen sind Schulen und Schulträger in Rheinland-Pfalz, da die Regelungen die Möglichkeiten zur Personalgewinnung beeinflussen, sowie Schülerinnen und Schüler, die von anerkannten ausländischen Lehrkräften unterrichtet werden könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage enthält fünf Fragen: (1) Wie viele Anträge wurden 2025 eingereicht? (2) Wie viele wurden bereits entschieden und mit welchem Ergebnis? (3) In welchen Staaten wurde die Lehramtsqualifikation erworben und wie viele Anträge pro Land? (4) Wie verteilen sich die Entscheidungen pro Land auf volle Anerkennung, Anerkennung mit Ausgleichsmaßnahmen und Ablehnungen? (5) Wie viele der anerkannten Personen unterrichten an Schulen in Rheinland-Pfalz, aufgeschlüsselt nach Schularten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium für Bildung antwortet mit detaillierten Statistiken: 134 Anerkennungsanträge wurden gestellt; bis zum 2. Juli 2026 waren 108 entschieden. Davon erhielten 1 Person volle Anerkennung, 76 Personen Anerkennung mit Berechtigung, 31 Personen Anerkennung mit erforderlicher Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung, bis zu 3 Jahre Dauer), und 26 Anträge wurden abgelehnt. Die Anträge stammen aus 35 Ländern; die häufigsten sind Ukraine (39), Türkei (28), Russland (12) und Syrien (11). Zur fünften Frage: Bislang unterrichten nur 3 Personen mit anerkanntem Abschluss an Schulen in Rheinland-Pfalz – 2 unbefristet an Grundschulen und 1 befristet an einem Gymnasium. Der Grund: Personen mit Ausgleichsmaßnahmen müssen diese erst erfolgreich abschließen, bevor sie unbefristet eingestellt werden können.