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Rheinland-PfalzGroße AnfrageAfD

❔ Kommunale Finanzen in Rheinland-Pfalz: Rekorddefizit, Konnexitätsprinzip und Verschuldung

16. Juli 2026Dokument 19/335 · WP 19Rheinland-Pfalz
Damian Lohr
Kommunale FinanzenDefiziteKonnexitätsprinzipVerschuldungBund-Länder-Finanzierung

📋 Worum geht es?

Die Große Anfrage befasst sich mit der kritischen finanziellen Lage der rheinland-pfälzischen Kommunen. Im Jahr 2025 verzeichneten sie ein Rekorddefizit von 1,3 Milliarden Euro. Die Fraktion der AfD fragt, wie die Landesregierung diese Entwicklung bewertet und welche Maßnahmen zur Senkung der Defizite in den Jahren 2026 bis 2029 geplant sind. Zusätzlich wird die Umsetzung einer Bund-Länder-Einigung vom Juni 2026 hinterfragt, wonach der Bund künftig 80 Prozent der Mehrbelastungen der Kommunen übernimmt. Die Anfrage befasst sich auch mit dem Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, der bezahlt"), der kommunalen Verschuldung und mit Personal- sowie Sozialausgaben der Kommunen.

👥 Wer ist betroffen?

Rheinland-pfälzische Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden); Bürger und Unternehmen (durch mögliche Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen); Landesregierung als Adressat der Fragen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion stellt 31 Fragen, u.a.: Wie bewertet die Landesregierung das Rekorddefizit? Was sind die wichtigsten Ursachen? Welche Maßnahmen werden ergriffen? Werden die Bundesmittel vollständig weitergeleitet? Warum wurde das Konnexitätsprinzip nicht rückwirkend verankert und warum nur 80% statt 100% Ausgleich? Detaillierte Abfragen zur Entwicklung der Kommunalverschuldung seit 2016, Liquiditätskredite, Investitionskredite, Personalausgaben, Sozialausgaben, Steueraufkommen, Hebesätze und Vergleiche mit anderen Flächenländern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Große Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Der Dokumenttext enthält folgende zentrale Informationen: Das Rekorddefizit der Kommunen im Jahr 2025 beträgt 1,3 Milliarden Euro. Die Bund-Länder-Einigung vom Juni 2026 sieht vor, dass der Bund für künftige neue Aufgaben 80 Prozent der Mehrausgaben übernimmt (nicht für bereits bestehende Unterfinanzierung). Die restlichen 20 Prozent werden zwischen dem Land und seinen Kommunen aufgeteilt. Der Bund kann Kommunen nicht direkt finanzieren, daher erhalten die Länder einen Mehranteil am Bundesanteil der Umsatzsteuer.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/335, Wahlperiode 19, eingereicht 16. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.