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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Besteuerung im Rotlichtgewerbe – Antwort zu Düsseldorfer Verfahren und Steuerkontrolle

1. Juli 2026Dokument 19/340 · WP 19Rheinland-Pfalz
Martin Kallweitt
BesteuerungRotlichtgewerbeDüsseldorfer VerfahrenSteuerhinterziehungProstitution

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die steuerliche Behandlung von sexuellen Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Düsseldorfer Verfahren, ein vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren zur Besteuerung selbständiger Prostituierter. Die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Kallweitt hinterfragt die Umsetzung dieses Verfahrens, die Kontrollmechanismen und die Bekämpfung von Steuerbetrug in diesem Sektor, der bekanntermaßen anfällig für Steuerhinterziehung ist.

👥 Wer ist betroffen?

Selbständig tätige Prostituierte; Prostitutionsstättenbetreibende; Finanzämter in Rheinland-Pfalz (Koblenz, Mainz, Neustadt, Trier); Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Höhe der vereinnahmten Steuern aus dem Düsseldorfer Verfahren für die Jahre 2023–2025, aufgeteilt nach Finanzämtern; (2) Wer ist berechtigt, am vereinfachten Verfahren teilzunehmen?; (3) Können auch Wohnungsprostituierte teilnehmen?; (4) Wie wird die ordnungsgemäße Besteuerung sichergestellt?; (5) Wie viele Steuerstrafverfahren wurden 2023–2025 gegen Personen aus dem Rotlichtbereich geführt?; (6) In welcher Höhe wurden Steuern und Mehrsteuern festgesetzt?; (7) Welcher Einsatz von künstlicher Intelligenz ist geplant?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet wie folgt: Das Düsseldorfer Verfahren ist kein Pauschalsteuer, sondern ein freiwilliges vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren. Einnahmen: 2023 insgesamt 740.181 €; 2024 insgesamt 930.559,76 €; 2025 insgesamt 867.977,22 € (verteilt auf vier Finanzämter). Das Verfahren gilt nur für selbständig tätige Prostituierte in fremden Prostitutionsbetrieben. Wohnungsprostituierte haben keinen Zugang, da das Verfahren über Betreiber abgewickelt wird; sie nehmen nach Registrierung am normalen Vorauszahlungsverfahren teil. Die Finanzbehörden nutzen Mitteilungspflichten, Aufzeichnungspflichten und eigene Kontrollen zur Sicherstellung der Besteuerung. Zu Strafverfahren und deren Umfang liegen mangels statistischer Erfassung keine Daten vor. Der Einsatz von KI wird grundsätzlich geprüft, konkrete Pläne für Rotlichtbetriebe existieren noch nicht.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/340, Wahlperiode 19, eingereicht 1. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.