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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/343

15. Juli 2026Dokument 19/343 · WP 19Rheinland-Pfalz
Eugen Ziegler, Jürgen Wiedenhöfer
Aktionsbündnis WidersetzenProtestBlockadeaktionenVerfassungsschutzStrafverfolgung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt das Aktionsbündnis Widersetzen, das im Juli 2026 Blockadeaktionen gegen den Bundesparteitag der AfD in Erfurt organisiert hat. Laut Angaben des Bündnisses verfügt es über Ortsgruppen in zahlreichen Städten und arbeitet mit verschiedenen Organisationen zusammen. Die Fragesteller möchten wissen, welche Erkenntnisse die Landesregierung Rheinland-Pfalz über dieses Bündnis und seine Aktivitäten im Land hat.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung Rheinland-Pfalz, das Aktionsbündnis Widersetzen und assoziierte Organisationen und Initiativen in RLP, Verfassungsschutz RLP, an Protesten beteiligte Personen aus RLP, Gruppen die öffentliche Fördermittel erhalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wie viele Gruppen/Organisationen in RLP arbeiten mit dem Bündnis zusammen (aufgeschlüsselt nach Landkreis)? (2) Welche Ortsgruppen und organisatorischen Strukturen sind bekannt (aufgeschlüsselt nach Standort)? (3) Wie viele Personen aus RLP nahmen an den Protesten am 4./5. Juli 2026 in Erfurt teil (aufgeschlüsselt nach Gruppenzugehörigkeit)? (4) Welche dieser Gruppen werden vom Verfassungsschutz beobachtet oder waren es seit 2020? (5) Wie viele Straftaten wurden RLP-Bürgern zugerechnet (aufgeschlüsselt nach Deliktsart)? (6) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet (aufgeschlüsselt nach Tatvorwurf)? (7) Welche öffentlichen Fördermittel des Landes erhielten seit 2020 Gruppen, die dem Bündnis angehören oder es unterstützen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/343, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.