❓ Verhütungskoffer an rheinland-pfälzischen Schulen – Landesregierungsantwort
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten zum Einsatz des Verhütungskoffers an Schulen. Die Kleine Anfrage vom 24. Juni 2026 zielte auf Transparenz über sexualpädagogische Materialsammlungen ab und stellte Fragen zur Altersangemessenheit, Elternbeteiligung, freiwilliger versus verpflichtender Teilnahme und Beteiligung externer Organisationen. Die Landesregierung erläutert die Umsetzung des bundesweit anerkannten Programms LIEBESLEBEN – Das Mitmachprojekt, das vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) entwickelt und in Rheinland-Pfalz seit 2024 in Schulen eingeführt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Insgesamt 106 allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in Rheinland-Pfalz; Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen; Eltern und Erziehungsberechtigte; Lehrkräfte; Schulelternbeiräte; externe Partner (Gesundheitsämter, pro familia, AIDS-Hilfe, Pädagogisches Landesinstitut).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Sieben spezifische Fragen wurden gestellt: (1) An welchen Schulen wurde der Verhütungskoffer seit 1. Januar 2024 eingesetzt? (2) In welchen Jahrgangsstufen wird er eingesetzt? (3) Welche Inhalte werden vermittelt? (4) Ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig? (5) Welche externen Organisationen waren beteiligt? (6) Wie wurden Schulelternbeiräte informiert oder beteiligt? (7) Wie werden Erziehungsberechtigte über freiwillige Teilnahmemöglichkeiten informiert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort nennt konkrete Zahlen: 106 Schulen wurden zwischen Januar 2024 und Juni 2026 mit dem LIEBESLEBEN-Materialkoffer ausgestattet (2024: ca. 45 Schulen; 2025: ca. 40 Schulen; 2026 erste Hälfte: ca. 20 Schulen). Das Programm richtet sich an weiterführende Schulen; konkrete Jahrgangsstufen entscheiden die Schulen selbst. Vermittelte Inhalte sind: Beziehungen und Partnerschaft, körperliche Entwicklung, Pubertät, Gefühle, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, Verhütung, Schwangerschaft, HIV- und STI-Schutz, sexuelle Selbstbestimmung und Medienkompetenz. Die Teilnahme ist verbindlich, wenn das Programm im Unterricht durchgeführt wird, da Sexualerziehung ein gesetzlicher Bildungsauftrag ist. Externe Qualifizierung erfolgt durch BIÖG-qualifizierte Fachkräfte von Gesundheitsämtern, pro familia, AIDS-Hilfe und des Pädagogischen Landesinstituts. Eltern werden gemäß Schulgesetz rechtzeitig informiert; eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht.