❔ Drucksache 19/345
📋 Worum geht es?
Die Große Anfrage untersucht die Kosten und organisatorischen Auswirkungen des Regierungswechsels in Rheinland-Pfalz nach der Regierungsumbildung vom Mai 2026. Im Fokus stehen die Neustrukturierung von Ministerien und deren Abteilungen, die Auswirkungen auf Landesbedienstete durch Stellenwechsel und mögliche Versetzungen sowie die entstehenden finanziellen Kosten wie Umzugskosten, Personalkosten und Beratungsausgaben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Landesbedienstete (Beamte und Angestellte) der Landesregierung Rheinland-Pfalz, insbesondere Mitarbeiter in den Bereichen Sport, Ehrenamt, Integration, Mobilität, Verkehr, Digitalisierung, Landwirtschaft und Weinbau, die durch Umressortierungen zwischen Ministerien oder organisatorische Neuordnungen betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst 34 konkrete Fragen zu: 1) Organisatorischen Neustrukturierungen von Abteilungen und Referaten; 2) Anzahl der betroffenen Landesbediensteten in Vollzeitäquivalenten und Personenzahlen; 3) Kostenaufschlüsselung nach Art (Umzugskosten, Personalkosten, IT-Kosten, Beratungskosten); 4) Zahl und Art der Stellenwechsel differenziert nach Besoldungsgruppen; 5) Beförderungen und deren Jahreskosten; 6) Dienstortwechsel und Trennungsgeldansprüche; 7) Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand gemäß Landesbeamtengesetz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierungsantwort dokumentiert umfangreiche Umstrukturierungen: Sport und Ehrenamt wurden in die Staatskanzlei verlagert; Integration, Mobilität und Verkehr in das Ministerium des Innern; Digitalisierungsabteilung in das Finanzministerium mit neuer Abteilung Staatsmodernisierung; Verbraucherschutz in das Justizministerium; erhebliche Reorganisationen im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend sowie Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten. Konkrete Ergebnisse: Abstimmungen noch nicht vollständig abgeschlossen, daher keine genauen Personalzahlen verfügbar. Kosten im kameralen Haushalt nicht konkret bezifferbar; keine gesondert ausgewiesenen zusätzlichen Personalkosten entstehen. Stellenwechsel erfolgen haushaltsneutral zum 1. Januar 2027. Keine Beförderungen infolge des Regierungswechsels vorgenommen. Keine Dienstortwechsel mit Trennungsgeldanspruch, da Dienstsitz Mainz bleibt. Keine Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand nach § 42 LBG.