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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Linksextremistische Aktionstrainings an der JGU Mainz

16. Juli 2026Dokument 19/346 · WP 19Rheinland-Pfalz
Dirk Bisanz
LinksextremismusAktionstrainingJohannes Gutenberg-Universität MainzStudierendenschaftHausrecht

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Bisanz befasst sich mit einem Aktionstraining des Offenen Antifaschistischen Treffens (OAT) Mainz und der Hochschulgruppe 'Studis gegen Rechts', das am 21. Juni 2026 durchgeführt wurde. Das Ziel des Trainings war nach Angaben der Anfrage die Verhinderung des geplanten Bundesparteitags der Alternative für Deutschland. Die Anfrage hinterfragt, ob die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ihre Räumlichkeiten für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt hat und ob dies gegen hochschulrechtliche Vorschriften verstößt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Studierendenschaft und ihr Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), die Hochschulgruppe 'Studis gegen Rechts', das Offene Antifaschistische Treffen Mainz, der Abgeordnete Dirk Bisanz und die Landesregierung Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt, welche Erkenntnisse die Landesregierung über das Aktionstraining hat; wie häufig linksextremistische Gruppen in den vergangenen fünf Jahren Universität-Räume erhielten; wie die Landesregierung solche Veranstaltungen beurteilt; ob Neutralitätspflichten oder hochschulrechtliche Vorgaben verletzt wurden; ob das Training zu strafrechtlich relevantem Verhalten anleitet; ob solche Veranstaltungen in JGU-Räumen angemessen sind; und ob die Hochschulleitung Maßnahmen zur Unterbindung ergriff.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie nur über öffentlich verfügbare Informationen verfügt. Zentrale Feststellung: Die JGU hat in den vergangenen fünf Jahren keine Räume an OAT oder als linksextremistisch eingestufte Gruppen vergeben. Bei der genannten Veranstaltung wurden nicht JGU-eigene Räume genutzt, sondern Räumlichkeiten, die der Studierendenschaft zur Verfügung stehen und auf die die Universität keinen Zugriff hat. Fragen zu Verstößen gegen hochschulrechtliche Vorschriften können nicht beantwortet werden, da die Landesregierung keine Informationen über die Veranstaltungsinhalte besitzt. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Training zu strafrechtlich relevantem Verhalten anleitet. Das JGU-Präsidium lehnte im Mai 2026 allerdings Anträge auf Überlassung von Universität-Räumen für andere Aktionen mit Verweis auf die Hausordnung ab.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/346, Wahlperiode 19, eingereicht 16. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.