❓ Drucksache 19/349
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die geplante Führerscheinreform der Bundesregierung für 2027. Diese soll den Erwerb des Führerscheins günstiger, digitaler und flexibler gestalten durch Wegfall von Präsenzunterricht, Möglichkeit von Übungsfahrten mit nahestehenden Personen, Reduktion von Sonderfahrten und Fahrstunden sowie Entlastung der Fahrschulen von Dokumentationspflichten und Raumverpflichtungen. Die AfD-Fraktion hinterfragt mit sieben kritischen Fragen die Auswirkungen dieser Reform, insbesondere auf die Verkehrssicherheit angesichts hoher Durchfallquoten (Theorie: 44%, Praxis: 37%).
👥 Wer ist betroffen?
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Rheinland-Pfalz (Zielgruppe der Kostenreduktion), Fahrschulen (Wegfall von Dokumentationspflichten und Raumverpflichtungen), Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer (gestärkte Verantwortung für Fahrbefähigung), alle Verkehrsteilnehmenden (potenzielle Sicherheitsauswirkungen).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion stellt sieben Fragen: (1) Trägt die Landesregierung die Bundesreform mit? (2) Gibt es zusätzliche Maßnahmen zur Kostenreduktion? (3) Definition von 'jungen Menschen'? (4) Welche Auswirkungen hat die Förderung nur junger Menschen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz? (5) Ist die Verkürzung der Ausbildungszeiten bei hohen Durchfallquoten sinnvoll? (6) Welche Sicherheitsrisiken entstehen durch reduzierte praktische Fahrstunden? (7) Gibt es alternative Vergünstigungsmöglichkeiten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: (1) Der Ministerpräsident bezieht sich auf den Koalitionsvertrag (Zeile 2464-2467). (2) Aktuell wird kein weiterer Bedarf erkannt. (3) 'Junge Menschen' sind Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (Definition des Deutschen Verkehrssicherheitsrates). (4) Der Anteil von Führerscheinbesitzern ist gesunken wegen hoher Kosten; der Führerschein ist ein Schlüssel zur Mobilität, daher wird Förderung befürwortet. (5 & 6) Es gibt keine generellen Mindestvorgaben für Fahrstunden außer bei Sonderfahrten. Neue Regelungen orientieren sich am individuellen Ausbildungsstand. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer tragen Verantwortung für Fahrbefähigung. Alle erforderliche praktische Erfahrung wird erworben. (7) Ja, das Land übernimmt die Verwaltungsgebühren für alle Erstanmeldungen unter 25 Jahren aus Rheinland-Pfalz und unterstützt Bundesinitiativen zur weiteren Kostenreduktion.