❓ Strukturen und Aktivitäten der Muslimbruderschaft in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten zu den Strukturen und Aktivitäten der Muslimbruderschaft (MB) in Rheinland-Pfalz. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die MB von Verfassungsschutzbehörden als bedeutendste Organisation des legalistischen Islamismus eingestuft wird und zum Ziel hat, gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen, um eine islamistische Gesellschaftsordnung zu etablieren. Sie fordern Aufklärung über Umfang, Vernetzung und Einfluss dieser Strukturen im Land.
👥 Wer ist betroffen?
Alle Einwohner Rheinland-Pfalz', insbesondere muslimische Gemeinschaften, religiöse Organisationen, Schulen mit islamischem Religionsunterricht, Sicherheitsbehörden und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Sieben konkrete Fragen: (1) Wie viele Personen werden seit 2020 jährlich dem MB-Spektrum zugerechnet? (2) Welche Vereine oder Moscheegemeinden gehören zum MB-Spektrum? (3) Welche öffentlichen Fördermittel sind seit 2020 an MB-nahe Organisationen geflossen? (4) Welche MB-nahen Funktionsträger wirken in Beiräten oder Dialogforen mit? (5) Welche Kontakte bestanden zwischen Landesregierung und MB-nahen Organisationen? (6) Welche Erkenntnisse über ausländische Finanzierungen liegen vor? (7) Welche Rolle spielen MB-nahe Akteure beim islamischen Religionsunterricht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Antworten der Landesregierung: (1) Anhängerschaft 2020–2024 konstant etwa 50 Personen, 2025 etwa 60 Personen. (2) Namentliche Nennung wird abgelehnt (Geheimschutz operativer Methoden). (3) Keine öffentlichen Förderungen bekannt. (4) Keine Erkenntnisse über MB-nahe Funktionsträger in Beiräten. (5) Frühere Ministerien unterhielten Gesprächskontakte zur Schura RP; zwei MB-nahe Vereine waren dort vertreten, traten aber 2018 und 2021 aus. (6) Ein MB-naher Verein stellte 2016 Finanzierungsantrag im Ausland; keine bestätigte Finanzierung bekannt. (7) Islamischer Religionsunterricht wird seit Dezember 2024 durch vier Religionsgemeinschaften erteilt; MB-nahe Akteure sind nicht vertreten.