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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Reaktivierung von Hunsrückquerbahn und Aartalbahn – Nutzen-Kosten-Untersuchungen

20. Juli 2026Dokument 19/352 · WP 19Rheinland-Pfalz
Carsten Propp
BahnstreckenReaktivierungHunsrückquerbahnAartalbahnNutzen-Kosten-Untersuchung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der geplanten Reaktivierung von Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat Nutzen-Kosten-Untersuchungen für insgesamt zwölf potenzielle Reaktivierungsstrecken beauftragt. Während für die meisten dieser Strecken bereits Ergebnisse vorliegen, sind die Ergebnisse für die Hunsrückquerbahn und die Aartalbahn bislang der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht worden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Regionen des Hunsrücks und des Aarbachtals in Rheinland-Pfalz sowie ihre Bewohner und Pendler. Zudem ist die Landesregierung von Rheinland-Pfalz adressiert, die die Untersuchungen in Auftrag gegeben hat.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt die Landesregierung in sechs Punkten: 1. Welche Zwischenergebnisse zur Nutzen-Kosten-Untersuchung der Hunsrückquerbahn liegen vor? 2. Welche Zwischenergebnisse zur Nutzen-Kosten-Untersuchung der Aartalbahn liegen vor? 3. Warum verzögert sich die Untersuchung der Hunsrückquerbahn? 4. Warum verzögert sich die Untersuchung der Aartalbahn? 5. Wann wird die Untersuchung der Hunsrückquerbahn voraussichtlich veröffentlicht? 6. Wann wird die Untersuchung der Aartalbahn voraussichtlich veröffentlicht?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument verweist darauf, dass für insgesamt zwölf potenzielle Reaktivierungsstrecken Nutzen-Kosten-Untersuchungen beauftragt wurden und dass für die meisten Strecken bereits Ergebnisse vorliegen, jedoch für Hunsrückquerbahn und Aartalbahn keine abschließenden Bewertungen öffentlich bekannt sind.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/352, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.