❓ Mittelverwendung des Recovery and Resilience Fonds (RRF) in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Der Europäische Rechnungshof hatte in einem Bericht vom Juni 2026 gravierende Lücken bei der Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von über 577 Milliarden Euro aus dem EU-Recovery and Resilience Fonds (RRF) aufgedeckt. Die Anfrage zielt darauf ab, wie die Landesregierung Rheinland-Pfalz mit diesen EU-Mitteln umgegangen ist und welche Transparenz bei der Mittelverwendung besteht. Der Bund hat die RRF-Mittel in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) integriert und ohne Beteiligung der Länder verwaltet.
👥 Wer ist betroffen?
Rheinland-Pfalz und seine Landkreise, Städte und Gemeinden; Schulträger (352 Schulträger); Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit; Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten; Ministerium für Bildung; Europäische Kommission; Bundesfinanzministerium.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf konkrete Fragen: (1) In welcher Höhe flossen RRF-Mittel nach Rheinland-Pfalz? (2) Was ist über die Mittelverwendung bekannt (Summe und Projekte)? (3) An welche Projektträger gingen die Mittel in welcher Höhe? (4) Welche Ergebnisse wurden mit den Mitteln erzielt? (5) Welche Informationen über die Mittelverwendung lieferte die Landesregierung an die EU-Kommission?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung kann nicht angeben, in welcher Höhe insgesamt RRF-Mittel nach Rheinland-Pfalz flossen. Bekannt sind Förderungen von drei Ressorts: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit: 156,061 Millionen Euro (Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern und Öffentlichem Gesundheitsdienst); Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten: 27,018 Millionen Euro (Digitalisierung nach dem Onlinezugangsgesetz); Ministerium für Bildung: 23,923 Millionen Euro (Leihgeräte für Lehrkräfte – Laptops und Tablets für 352 Schulträger). Eine detaillierte Liste der 352 Schulträger und weiterer kommunaler Empfänger (Gemeinden, Städte, Landkreise, Verbandsgemeinden) mit genauen Förderbeträgen ist vorhanden. Die EU schreibt eine Liste der 100 Top-Empfänger vor, die auf der Website des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht wird und regelmäßig aktualisiert wird. Weitere Details zur Art der Förderung, Namen und Förderhöhe zusätzlicher Empfänger sind der Landesregierung nicht bekannt.