❓ Mehrbelastungsausgleiche für Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip
📋 Worum geht es?
Das Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land Rheinland-Pfalz, Kommunen einen finanziellen Ausgleich zu zahlen, wenn das Land ihnen neue Aufgaben überträgt. Die Anfrage zielt darauf ab, einen vollständigen Überblick über alle aktuellen Mehrbelastungsausgleiche zu erhalten: ihre Höhe, den Zeitpunkt ihrer Einführung, letzte Anpassungen und geplante Überprüfungen. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung des Konnexitätsausführungsgesetzes (KonnexAG), solche Ausgleiche regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz (Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden) sowie verschiedene Ressorts der Landesregierung, die für Finanzierung und Umsetzung der Ausgleiche zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage verlangt von der Landesregierung: (1) Auflistung aller Pauschalen zum Mehrbelastungsausgleich mit Höhe und Aufgabenbeschreibung; (2) Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung für jeden Ausgleich; (3) Höhe des erstmaligen Ausgleichs; (4) Zeitpunkt der letzten Anpassung; (5) Übersicht, welche Ausgleiche überprüft werden sollen; (6) Darlegung der Kriterien zur Überprüfung auf Angemessenheit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung antwortet mit einer detaillierten Tabelle von 15 verschiedenen Mehrbelastungsausgleichen. Die wichtigsten sind: Schülerbeförderung (30,73 Mio. €, seit 2009, zuletzt 2026 angepasst), Kita-Sprachförderung (13,14 Mio. €, seit 2021, jährlich angepasst), Zensus 2022 (11,57 Mio. €, einmalig 2022), Kita-Beitragsfreiheit (3,10 Mio. €, seit 2020, jährlich angepasst). Neuere Regelungen wie Wärmeplanungsgesetz (2025) und Brand-/Katastrophenschutzinspekteure (2026) wurden bislang nicht angepasst. Die Regierung erklärt, dass bei Überprüfungen die Vorgaben des KonnexAG (Kostenverursachungsabschätzung und Kostenfolgeabschätzung) gelten. Mehrere Ressorts meldeten keine weiteren Ausgleiche (Staatskanzlei, Justiz, Finanzen, Wissenschaft).