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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Mehrbelastungsausgleiche für Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip

29. Juni 2026Dokument 19/355 · WP 19Rheinland-Pfalz
Frank Senger
MehrbelastungsausgleichKonnexitätsprinzipKommunalfinanzierungPauschalenAufgabenübertragung

📋 Worum geht es?

Das Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land Rheinland-Pfalz, Kommunen einen finanziellen Ausgleich zu zahlen, wenn das Land ihnen neue Aufgaben überträgt. Die Anfrage zielt darauf ab, einen vollständigen Überblick über alle aktuellen Mehrbelastungsausgleiche zu erhalten: ihre Höhe, den Zeitpunkt ihrer Einführung, letzte Anpassungen und geplante Überprüfungen. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung des Konnexitätsausführungsgesetzes (KonnexAG), solche Ausgleiche regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz (Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden) sowie verschiedene Ressorts der Landesregierung, die für Finanzierung und Umsetzung der Ausgleiche zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage verlangt von der Landesregierung: (1) Auflistung aller Pauschalen zum Mehrbelastungsausgleich mit Höhe und Aufgabenbeschreibung; (2) Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung für jeden Ausgleich; (3) Höhe des erstmaligen Ausgleichs; (4) Zeitpunkt der letzten Anpassung; (5) Übersicht, welche Ausgleiche überprüft werden sollen; (6) Darlegung der Kriterien zur Überprüfung auf Angemessenheit.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet mit einer detaillierten Tabelle von 15 verschiedenen Mehrbelastungsausgleichen. Die wichtigsten sind: Schülerbeförderung (30,73 Mio. €, seit 2009, zuletzt 2026 angepasst), Kita-Sprachförderung (13,14 Mio. €, seit 2021, jährlich angepasst), Zensus 2022 (11,57 Mio. €, einmalig 2022), Kita-Beitragsfreiheit (3,10 Mio. €, seit 2020, jährlich angepasst). Neuere Regelungen wie Wärmeplanungsgesetz (2025) und Brand-/Katastrophenschutzinspekteure (2026) wurden bislang nicht angepasst. Die Regierung erklärt, dass bei Überprüfungen die Vorgaben des KonnexAG (Kostenverursachungsabschätzung und Kostenfolgeabschätzung) gelten. Mehrere Ressorts meldeten keine weiteren Ausgleiche (Staatskanzlei, Justiz, Finanzen, Wissenschaft).

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/355, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.