❓ Minijob-Sonderstatus und wirtschaftliche Auswirkungen in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den möglichen Auswirkungen einer geplanten weitgehenden Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs auf die Wirtschaft Rheinland-Pfalz. Hintergrund ist die Ankündigung des Bundeskanzlers, die Empfehlungen der Rentenkommission umzusetzen. Besonders betroffen wären Wirtschaftssektoren mit hohem Minijob-Anteil wie Landwirtschaft, Weinbau, Hotellerie, Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel, wo Minijobs häufig zur Abdeckung von Lastspitzen, Saisonzeiten und kurzfristigen Personalausfällen eingesetzt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Geringfügig Beschäftigte (insgesamt 389.294 im Dezember 2025), Unternehmen in Rheinland-Pfalz insbesondere in Landwirtschaft, Weinbau, Hotellerie, Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel, Studierende, Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit, Altersrentner mit Hinzuverdienst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt 7 Fragen an die Landesregierung: 1) Anzahl geringfügig Beschäftigter nach Wirtschaftsbereichen, 2) Anteil von Studierenden unter geringfügig Beschäftigten, 3) Anzahl und Anteil von Nebenerwerbstätigen, 4) Anzahl von Altersrentenbezieherinnen und -beziehern mit Minijob, 5) Bewertung der Bedeutung für betriebliche Abläufe nach Wirtschaftsbereichen, 6) Bewertung für Bewältigung saisonaler Arbeitsspitzen, 7) Bewertung der Auswirkungen einer Minijob-Abschaffung auf Wirtschaftsleistung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit folgenden Daten: Insgesamt 389.294 geringfügig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Dezember 2025), die sich auf verschiedene Wirtschaftsbereiche verteilen. Schwerpunkte sind Handel (61.673), Gastronomie (54.168), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (34.845) und Immobilien/freiberufliche Dienste (30.941). 173.393 dieser geringfügig Beschäftigten üben ihre Tätigkeit als Nebenbeschäftigung neben einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung aus. 110.835 Altersrentenbezieherinnen und -bezieher waren zum 31. Dezember 2024 zusätzlich in geringfügiger Beschäftigung tätig. Zur Anzahl von Studierenden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Bei den Fragen 5-7 zu Bewertungen verweist die Landesregierung darauf, dass Beschäftigungsentscheidungen im Ermessen einzelner Betriebe liegen und dass sie sich bei bundesgesetzlichen Regelungen dafür einsetzt, Belange der Unternehmen und Mitarbeiter zu berücksichtigen.